Dem waren monatelange Ermittlungen der Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BK) vorangegangen.
Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein Haftbefehl erlassen.
Auslieferungsantrag bereits gestellt
Die erforderlichen Anträge auf Auslieferung des 57-Jährigen an Österreich wurden bereits an die ukrainischen Behörden gestellt, berichtete Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien. Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung gegen Seisenbacher wird nach der tatsächlichen Auslieferung festgesetzt.
Salzborn hob die gute Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Justiz- und Polizeibehörden mit der Ukraine und Georgien hervor. Eine wichtige Rolle bei der Festnahme Seisenbachers hätten die in Kiew und Tiflis (Georgien) stationierten österreichischen Verbindungsbeamten gespielt. Diese koordinierten zwischen dem Bundeskriminalamt, den örtlichen Behörden und dem Landesgericht für Strafsachen.
(APA)
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