Die Spitäler in Vorarlberg kommen nicht aus den Schlagzeilen. Ein besonders dramatischer Fall von ärztlichem Behandlungsfehler hat sich offenbar im Krankenhaus Dornbirn ereignet. Eine 35jährige Frau starb nach einer laut Gutachten misslungenen Darmoperation. Seit 2008 kämpfen die Hinterbliebenen um einen angemessenen Schadensersatz. Wobei es vor allem um die Absicherung des heute 8-jährigen Sohnes der Verstorbenen geht. Alle Bemühungen, mit der Stadt Dornbirn als Träger des Spitals zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, scheiterten bislang.
Dürre Antwort
Eine erst jüngst vom Anwalt der Familie an Bürgermeister Wolfgang Rümmele gerichtete schriftliche Bitte, die Sache doch endlich zum Abschluss zu bringen, weil die Eltern der jungen Frau sehr unter dem jahrelangen Prozess leiden würden, ließ dieser von der Rechtsabteilung in zwei dürren Sätzen beantworten: „Die Bearbeitung der von Ihnen geltend gemachten Schadensersatzansprüche erfolgt durch unseren Versicherer. Aus diesem Grund können wir in das laufende Verfahren auch nicht eingreifen.“ Dr. Anton Tschann, der die Hinterbliebenen vertritt, bezeichnet dieses Verhalten schonungslos als Skandal. „So geht man doch nicht mit Menschen um, deren Kind aus ärztlichem Verschulden im stadteigenen Spital gestorben ist“, kritisiert der Bludenzer Rechtsanwalt. Außerdem seien die medizinischen Verfehlungen durch drei voneinander unabhängige Gutachten belegt. Schon 2007 stuften zwei Expertisen die in Anbetracht schwerer Komplikationen vorgenommenen Maßnahmen als mangelhaft und entscheidend für den weiteren Krankheitsverlauf ein.
Unzureichende Überwachung
Unter anderem sei die an Morbus Crohn – eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung – leidende Patientin nach dem Eingriff nicht ausreichend überwacht gewesen, und dringend notwendige Maßnahmen seien zu spät eingeleitet worden. Ebenso ist von notwendigen, jedoch nicht durchgeführten Blutgasanalysen sowie zum Teil mangelhaft ausgefüllten Narkoseprotokollen bzw. Beiblättern die Rede. Das zweite Gutachten hat sogar Fehler bei der Operation offengelegt. Denn bereits 48 Stunden nach dem Eingriff kam es zum Auseinanderklaffen der Operationsnaht. „Dies ist aus meiner Sicht beweisend für einen technischen Fehler während des Eingriffs“, schreibt der gerichtlich beeidete Sachverständige. Fazit beider Gutachten: Ein schnelles Eingreifen hätte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit letztlich das Kreislaufversagen, den Herzstillstand sowie alle weiteren dramatischen Folgen verhindern können“. Auch das aktuell vorliegende dritte Gutachten, ausgearbeitet von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, sieht Fehler als gegeben an. So hätte bei der Patientin sofort der komplette linksseitige Dickdarm entfernt werden müssen. Was nicht geschah. Eine Dichtigkeitsprüfung noch am OP-Tisch wurde, so die Expertenerkenntnis, ebenfalls unterlassen.
Weiterer Prozess droht
Mit tragischen Folgen: Nach einer Notoperation fiel die junge Frau in ein Wachkoma. Behandlungsversuche an anderen Krankenhäusern blieben erfolglos. Nach vier Monaten hatte das Leiden der Patientin ein Ende. Sie starb. Zurück blieben ein dreijähriges Kind und trauernde Eltern. „Wie viele Gutachten müssen denn noch die Fehler im Spital nachweisen, bis die Stadt Dornbirn endlich aufhört, gegen die Hinterbliebenen zu prozessieren?“, fragt sich Dr. Anton Tschann. Zudem habe es der Bürgermeister nicht einmal der Mühe wert gefunden, den Betroffenen sein Beileid zu bekunden, merkt er noch empört an. Nun geht der Fall in die nächste Verhandlungsrunde. Tschann rechnet damit, dass die Versicherung auch das neue Gutachten bekämpfen wird. „Dabei möchten die Angehörigen für ihr Leid doch nur angemessen entschädigt werden“, so der Anwalt.
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