Nur durch das Einschreiten der Passanten wurden Sie daran gehindert, das Opfer zu vergewaltigen“, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Ein Schöffensenat unter seinem Vorsitz verurteilte gestern am Landesgericht Feldkirch den unbescholtenen 46-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Verteidiger Manuel Dietrich hatte auf geschlechtliche Nötigung mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft plädiert. Sein Mandant behauptete, er habe das Opfer nur begrapscht und keine Absicht gehabt, es zu vergewaltigen.
Mädchen verfolgt
Für den Schöffensenat habe das Verhalten des geschiedenen Bregenzers am 28. Oktober 2014 gegen 21.30 Uhr jedoch nur den Schluss zugelassen, dass er versucht habe, die 17-Jährige zu vergewaltigen, sagte Mitteregger. Der mit 0,96 Promille alkoholisierte Arbeiter ging in Dornbirn der Fußgängerin 1,4 Kilometer weit nach. Er packte das sich verfolgt fühlende Mädchen auf dem Gehsteig der Höchster Straße von hinten und zerrte es über eine Distanz von 34 Metern in ein unbeleuchtetes Gebüsch.
Dort sei sie von dem Angreifer gewürgt und zu Boden gedrückt worden, sagte das Mädchen als Zeugin. Er habe sich neben sie gekniet, ihre Hände fixiert und sie über der Kleidung am Busen und im Schritt betastet. Er habe dabei versucht, ihr die Hose herunterzuziehen, habe die Jugendliche zu ihr gesagt, gab eine sich am Tatort um sie kümmernde Passantin als Zeugin an.
Sie und vier weitere Passanten hörten die Hilfeschreie der vergeblich um sich schlagenden Jugendlichen und eilten ihr zu Hilfe. Daraufhin ergriff der Täter die Flucht. Zwei Dornbirner im Alter von 19 und 31 Jahren rannten dem Flüchtenden nach, stellten ihn und hielten ihn nach einer Rangelei bis zum Eintreffen der Polizei fest. „Danke für Ihre Zivilcourage“, sagte der Richter zum 31-jährigen Zeugen. Auch beim 19-jährigen Helfer bedankte sich der Vorsitzende im Verhandlungssaal: „Danke, dass Sie eingegriffen haben.“
Albtraum für jede Frau
Der Täter muss dem von Christoph Rümmele anwaltlich vertretenen Opfer ein Teilschmerzengeld von 3000 Euro bezahlen. Was die 17-Jährige erlebt habe, sei „der Albtraum für jede Frau, die abends allein unterwegs ist“, merkte der Richter an.
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