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"Outlaws" wegen Attacke gegen Skins verurteilt

Feldkirch – Eine wüste Massenschlägerei in Hard hatte am Montag ein gerichtliches Nachspiel.
Bilder der Gerichtsverhandlung
Vorbericht: Massenschlägerei in Hard
"Le Billard"-Chef im Interview

Im Jänner kam es vor einem Harder Lokal zu einer wüsten Schlägerei zwischen Rockern und Skins. Gestern wurden zwei Mitglieder des Motorradklubs „Outlaws“ verurteilt. Seit im Februar 2009 ein 20-jähriger Skinhead von einem Kontrahenten in Lauterach tödlich verletzt wurde, liegt Ärger in der Luft. Immer wieder wollen die einen aufmischen, die anderen rächen und reinen Tisch machen. Beiden Seiten geht es offensichtlich darum, der Gegenseite Macht und Stärke, Überlegenheit und Gerechtigkeitssinn zu demonstrieren. Seit einer der Rocker einen Kontrahenten erstach und einem zweiten Messerstiche in Nacken und Brust versetzte, hegen die Skins einen noch größeren Groll gegen die Rocker.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Schlägerei in Hard ein knappes Jahr später zu sehen. Zwei Mitglieder der jetzigen „Outlaws“ – früher „Outsider“ – drängten einen Skin dazu, einen Bekannten anzurufen. Ihr Ziel: Ihn zu verprügeln. Dabei handelte es sich um jenen Skin, der bereits bei der Auseinandersetzung in Lauterach verletzt wurde. Doch der kam nicht allein, sondern mit Verstärkung. Was folgte waren erneute Provokationen und eine wüste Schlägerei. Der Skin machte zum Vorfall keine Angaben. „Er wusste genau warum“, mutmaßt Rocker-Verteidiger Clemens Achammer, dass sonst auch die Gegenseite ein Strafverfahren am Hals hätte. Jedenfalls gab es auf Seite der Skins drei Verletzte. Es wurde genötigt und gedroht.

Gegenschlag

Auch die Skins waren nicht untätig. „Bierkisten flogen und man schlug mit einem Skiträger auf die Gegenseite ein“, will Achammer klargestellt haben, dass sich beide Seiten in dieser Nacht nichts schuldig blieben. Nachdem beim letzten Mal zwölf Zeugen beantragt worden waren, zeigten sich die beiden angeklagten Rocker gestern überraschend geständig. Das Großaufgebot von Polizeibeamten konnte von dannen ziehen. Die Urteile: drei Monate auf Bewährung plus 960 Euro Geldstrafe sowie vier Monate unbedingte Haft. Beide Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Den drei Verletzten werden jeweils 100 Euro zugesprochen. „Mein Appell an beide Seiten: Überlassen Sie es der Justiz, diese Vorfälle zu klären. Ansonsten müssen wir ein zweites Gefängnis bauen“, hofft Richter Othmar Kraft auf Einsicht.

Mordprozess

Am 7. und am 11. Juni hat die Justiz wieder mit den Rivalitäten zwischen den beiden Gruppen zu tun. Bei letzterem Termin geht es im Rahmen eines Schwurgerichts um Mord und Mordversuch.

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