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OLG: Feldkirch bleibt jetzt zuständig im Casino-Prozess

Spielsüchtiger Vorarlberger verlangt vom Casino St. Gallen 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
Spielsüchtiger Vorarlberger verlangt vom Casino St. Gallen 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch, Innsbruck. Rien ne va plus – eine erste kleine Entscheidung ist im Casino-Prozess gefallen und zugunsten des klagenden Spielsüchtigen ausgefallen. Denn das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass das Landesgericht Feldkirch für den Schadenersatzprozess zuständig bleibt.
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Die nächste Verhandlung findet in Feldkirch am 15. Jänner 2014 statt. Nunmehr wird vor österreichischen Gerichten im Instanzenweg geklärt werden, ob die Ansprüche des von Michael Battlogg anwaltlich vertretenen Klägers zu Recht bestehen oder nicht – und wenn ja, in welchem Ausmaß. Der klagende Vorarlberger fordert vom beklagten Casino St. Gallen 1,6 Millionen Euro an Schadenersatz für seine Nettoverluste als Spieler: Das Casino hätte ihn nach hohen Verlusten sperren und nicht mehr spielen lassen dürfen.

Zunächst ging es in dem Zivilverfahren am Landesgericht nur um die Frage, ob ein österreichisches oder ein Schweizer Gericht für die Klage des Österreichers gegen die Schweizer Spielbank zuständig ist. Der Feldkircher Richter Gerhard Winkler beschloss am 21. Juli, das Landesgericht Feldkirch sei zuständig. Denn der klagende Verbraucher habe seinen Wohnsitz in Vorarlberg. Zudem habe das St. Galler Casino mit Werbung in Vorarlberg den Konsumenten dazu gebracht, die Ostschweizer Spielbank zu besuchen.

Rekurs abgelehnt

Gegen den Beschluss des Landesgerichts legte das Casino Rekurs ein. Nach Ansicht des Wiener Casino-Anwalt Gerald Ganzger hat der Zivilprozess vor einem Schweizer Gericht stattzufinden. Dem Rekurs der beklagten Partei habe das Oberlandesgericht aber keine Folge gegeben, bestätigte gestern auf Anfrage Richter Norbert Stütler als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch.

Der spielsüchtige 38-Jährige wurde heuer im Sommer am Landesgericht Feldkirch in einem Strafprozess wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor allem zur Finanzierung seiner Spielsucht hat der Angeklagte nach Überzeugung des Landesgerichts Verwandte und Bekannte um 800.000 Euro betrogen.

In einem dritten anhängigen Feldkircher Gerichtsverfahren erschien der Unterländer gestern wieder im Landesgericht. In dem Zivilprozess ist der ehemalige Vermögensberater einer der Beklagten. Klagende Anleger werfen ihm Falschberatung vor und fordern Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

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