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ÖVP-Klubobmann ist nach Alkofahrt Führerschein los

"Das war ein Blödsinn. Aber deswegen bin ich ja kein besserer oder schlechterer Politiker", sagt Roland Frühstück
"Das war ein Blödsinn. Aber deswegen bin ich ja kein besserer oder schlechterer Politiker", sagt Roland Frühstück ©Stiplovsek
Bregenz - Roland Frühstück verteidigt sich: Medikamente verstärkten die Wirkung der Getränke.

Der 17. März war kein guter Tag für Roland Frühstück, ÖVP-Klubobmann und Handballtrainer in Personalunion: Erst verlor er mit seiner Bregenzer Mannschaft das Derby gegen Hard. Mit 26:32 musste sich Frühstücks Mannschaft – die er seit Ende Februar auch wieder selbst trainiert – dem Gegner geschlagen geben. Und anschließend „verlor“ er auch noch seinen Führerschein: Am Heimweg geriet Frühstück in eine Polizeikontrolle. „Ich hatte 1,0 Promille“, bestätigt der ÖVP-Politiker auf VN-Anfrage. Vier Wochen lang muss er nun auf seinen Führerschein verzichten, eine saftige Geldstrafe zahlen und ein Verkehrscoaching an einem Samstag in den nächsten drei Monaten absolvieren.

Drei Bier, zwei Achtel Wein

Nur wenige Hundert Meter sei er gefahren. „Ich hatte wenig getrunken.“ Die Bilanz der konsumierten Getränke war „mehr als überschaubar“, sagt Frühstück: drei kleine Bier, zwei Achtel Wein. Und dazu ein Schnitzel mit Salat. Er habe sich also fahrtüchtig gefühlt. Unterschätzt habe er allerdings die Wirkung der Medikamente: „Ich hatte am Mittwoch davor eine Kiefer­operation und musste deshalb Antibiotika schlucken.“ Man habe eben nach dem Handballspiel noch gemeinsam etwas getrunken und gegessen. „Das war ein besonderer Umstand. Nach dem Derby war ich ziemlich traurig“, meint er entschuldigend. „Aber ich stehe dazu. Das war ein Blödsinn.“

Keine Konsequenzen

An Konsequenzen – oder gar einen Rücktritt – denkt Frühstück nicht. „Ich bin deswegen ja kein besserer oder schlechterer Politiker. Ich habe kein schlechtes Gewissen.“ Und noch etwas will der Klubobmann festgehalten wissen: Natürlich habe er nicht interveniert, sondern die Strafe angenommen. Hintergrund: Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach musste sich im Vorjahr nach einer 1,9-Promille-Fahrt zu Unrecht vorwerfen lassen, er habe gegen die Führerscheinabnahme interveniert.

Alkohol am Steuer

0,5–0,79 Promille: Verwaltungsstrafe von 300 Euro bis 3700 Euro. Bereits beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren oder auch nach einem Unfall ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.

0,8–1,19 Promille: Verwaltungsstrafe mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3700 Euro. „Allerdings ist bereits bei der ersten Alkofahrt der Führerschein für einen Monat weg“, hält der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fest. „Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird der Schein sogar für mindestens drei Monate entzogen.“ Darüber hinaus wird ein Verkehrscoaching angeordnet.

1,2–1,59 Promille: Verwaltungsstrafe von 1200 bis 4400 Euro. Den Führerschein ist man sofort für mindestens vier Monate los, eine kostenpflichtige Nachschulung ist unausweichlich.

Ab 1,6 Promille: Verwaltungsstrafe von 1600 bis 5900 Euro. Außerdem folgt ein sofortiger Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen könnte, sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung. Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich – je nach dem Grad der Alkoholisierung – die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.

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