AA

Nüziders-Mordprozess: 24 Zeugen beantragt

Am Morgen des 27. Juni 2011 wurde die Leiche von Jasmin W. in Nüziders entdeckt.
Am Morgen des 27. Juni 2011 wurde die Leiche von Jasmin W. in Nüziders entdeckt. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - In sechs bis acht Wochen könnte das Ehedrama von Nüziders verhandelt werden.
Ehe-Drama in Nüziders

An seinem 30. Geburstag im Juni tötet der Maurer Michael W. seine Frau im Ehebett in Nüziders. Die 27-jährige Friseurin Jasmin W. erstickt. Danach verletzt er sich mit mehreren Messerstichen so schwer, dass er nur dank einer Notoperation überlebt. Für die Ermittler wird rasch klar, dass das Paar in einer tiefen Krise steckte, obwohl die beiden noch kein Jahr miteinander verheiratet waren. Der Bauarbeiter wird wegen Mordes angeklagt, die Verteidigung ist allerdings von einer Affekttat überzeugt und wird auf Totschlag plädieren. Um Licht in das Dunkel der Tatnacht zu bringen, wird der bevorstehende Prozess sorgfältig vorbereitet.

Nachbarn, Freunde, Verwandte

Ein Zentralthema wird die Beziehung zwischen Täter und Opfer sein. Wie kaputt war deren Ehe, was hat zu dieser Zerrüttung geführt, wie hat der Alltag zwischen den beiden vor der Eskalation ausgesehen? Nachbarn, Freunde und Verwandte – 24 an der Zahl – wurden von der Staatsanwaltschaft als Zeugen beantragt. „Bei einer Tat, bei der niemand dabei war, sinnlos“, findet Verteidiger Nicolas Stieger. Daneben werden Gerichtsmediziner Walter Rabl und Reinhard Haller als psychiatrischer Sachverständiger im Gerichtssaal sein. Stieger ist zuversichtlich, dass es bereits in zirka sechs bis acht Wochen zum Prozess kommen kann. Richter Wilfried Marte wird den Vorsitz führen.

Mord oder Totschlag

„Es war ein Totschlag wie er im Lehrbuch steht“, ist Stieger überzeugt. „Meinem Mandanten ist bewusst, dass seine Frau durch seine Hände zu Tode gekommen ist. Er kann und will sich nicht erinnern, aber dass hier eine Affekthandlung vorliegt, ist sonnenklar“, so der renommierte Strafverteidiger. Ganz anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Auch sie weiß, dass eine hochgradig emotional-affektive Erregung vorlag. Die Zurechnungsfähigkeit war zwar stark eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Dazu kommt, dass die heftige Gemütsbewegung beim Totschlag „allgemein begreiflich“ sein muss. Dies verneint die Anklagebehörde und spricht deshalb von Mord. Eine „lediglich übersteigerte Reaktion“ sei zu wenig. Dieses Thema wird für die Geschworenen eine Herausforderung.

Sexhotlines und Affären

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Angeklagte ständig Streit provozierte. Regelmäßig habe er Sexhotlines angerufen. Das habe das Opfer herausgefunden, ihren Gatten mit den Gesprächsnachweisen konfrontiert. Einmal habe sie sein Handy abgenommen, eine weibliche Stimme stöhnte am Ende der Leitung. Einer Ex-Freundin soll der Mann Bilder seiner Genitalien geschickt haben. Ein Verhalten, das die Ehefrau zur Weißglut gebracht haben soll. Sie wollte die Scheidung. Er wollte sich angeblich umbringen und sie „mitnehmen“, falls sie ihr Vorhaben tatsächlich durchziehen sollte. Die Beziehung soll ein Hin und Her gewesen sein. Schlussendlich habe der Mann die Scheidung dann doch akzeptiert und nur noch aus Wohnungsmangel bei Jasmin W. gewohnt. „Er hatte genügend Zeit, um sich mit seiner Situation abzufinden“, sagt die Staatsanwaltschaft auf VN-Nachfrage. Aus ihrer Sicht keine Spur von „allgemein begreiflicher“ heftiger Gemütsbewegung.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Nüziders
  • Nüziders-Mordprozess: 24 Zeugen beantragt