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Deutsche Regierung beschließt BKA-Gesetz

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Nach monatelangem Streit hat das deutsche Bundeskabinett das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen im Kampf gegen den Terror beschlossen. Die Ministerrunde stimmte am Mittwoch für die Novelle, die unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer ermöglichen soll.
Bundestag beschließt BKA Gesetz 

Höchstwahrscheinlich werden einige Neuregelungen aber im parlamentarischen Verfahren noch geändert. Die SPD verlangt mehrere Nachbesserungen.

Dem Kabinettsbeschluss ging eine monatelange Debatte voraus, bei der es vor allem um die Online-Durchsuchung ging. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dafür enge Grenzen gesetzt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf.

Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Kritik am BKA-Gesetz am Dienstag nochmals zurückgewiesen. Es gehe nicht darum, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, sondern um “eine ultima ratio der Terrorismusabwehr”, sagte er. Häufig tauschten terroristische Gewalttäter ihre Informationen verschlüsselt aus. Deshalb benötigten die Ermittler des BKA mehr Befugnisse. Andernfalls “würden wir zulassen, dass es sichere Rückzugsräume für Terroristen gibt”, warnte der CDU-Politiker.

“Nach langer Debatte haben wir nun endlich einen abgestimmten Regierungsentwurf vorliegen”, sagte Schäuble. Damit sei viel erreicht, auch wenn es noch ein wenig Zeit brauchen dürfte, bis dieses Gesetz verabschiedet werden kann.

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy forderte, der Kabinettsbeschluss müsse im Parlament so umgesetzt werden, dass “kein Schnüffelstaat” entstehe. “Wir brauchen Sicherheitspolitik mit Augenmaß, wir müssen Bürgerrechtsfreundlichkeit nicht ins Abseits stellen.” Notwendig sei eine Balance zwischen den Sicherheitsinteressen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte. “Das kann man besser machen als es bisher dargelegt ist.”

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