Die Testamentsaffäre ist damit der erste Fall der Vorarlberger Justizgeschichte, in der das noch recht junge Instrument der Hafterleichterung in Kraft tritt. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde erhoben, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat.
Die Wohnung von Jürgen H. wird nun von einem Spezialistenteam unter die Lupe genommen und ein Tagesablauf für Jürgen H. erstellt, der den Rahmen der Bewegungsfreiheit vorsehen soll. Jürgen H. wird somit Hausarrest erhalten. Die Umsetzung der Maßnahme wird aber erst für die nächste Woche erwartet, weil zunächst die technischen Voraussetzungen der Überwachung geschaffen werden müssen.
Weit über 100 Anträge gab es bereits auf die Fußfessel seit der Einführung am 1. September, darunter auch der Helmut Elsner. Jürgen H. ist erst der 18. Häftling, für den die Fußfessel genehmigt wurde.
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