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Schwuler Samariter gefeuert

Feldkirch - Gekündigt wegen Homosexualität? Grünen-Chef Johannes Rauch schilderte gestern in seinem Blog http://rauch.twoday.net einen überaus sensiblen Fall. Unter dem Titel „Barmherzige Samariter? Streit beim Samariterbund [.pdf - 2,0MB]

Von wegen“ berichtet Rauch, dass bei der Rettungsorganisation ein „seit 20 Jahren ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter ausgeschlossen“ worden sei, offenbar wegen einer Verfehlung. Nur hätten die Samariter offenbar eine eigene Definition von Verfehlung: „Im gegenständlichen Fall wurde der Mitarbeiter ausgeschlossen, weil seine Homosexualität gegen seinen Willen publik wurde.“ Dies habe gereicht, um daraus „unehrenhaftes Verhalten“ abzuleiten und den Mann vor die Tür zu setzen.

Schwere Kritik

Im Klartext: Der Mann sei gegen seinen Willen geoutet – und dann gekündigt worden. Zum Beweis stellte Rauch ein Schreiben des Samariter-Bundes in das Internet. Und dort heißt es unmissverständlich: „Der Vorstand hat . . . einstimmig über ihren Ausschluss verfügt, mit der Begründung aus den Vereinsstatuten des Arbeiter-Samariter-Bundes ‚unehrenhaftes Verhalten‘.“ Der Betroffene, der namentlich nicht genannt werden will, wandte sich hilfesuchend an die Grünen – und bestätigte den „VN“ gestern den Fall in einer schriftlichen Stellungnahme. Demnach sei er tatsächlich ausgeschlossen worden, mit dem Vorwand, er habe sich „unehrenhaft verhalten“. Das stimme in keiner Weise: „Als ,unehrenhaft wird vom Samariterbund meine Homosexualität angesehen.“ Dies nehme er nicht hin, „weil es rechtswidrig ist und eine Diskriminierung darstellt.“ Eine entsprechende Klage werde beim Landesgericht Feldkirch eingebracht. Mit Blick auf das laufende Verfahren wolle er sich zu keinen weiteren Details äußern, lasse aber bereits „prüfen, ob Aussagen und Handlungsweisen des Samariterbundes nicht auch den Tatbestand der Rufschädigung erfüllen“.

Samariter kontern

Beim Samariterbund hielt man vehement dagegen. Die Vorwürfe, man habe den Mitarbeiter wegen dessen Homosexualität gekündigt, seien „ein kompletter Schwachsinn“, sagte Wolfgang Müller, stellvertretender Obmann des Samariter Bundes: „Auch ist er nicht gegen seinen Willen als Homosexueller geoutet worden. Seine Homosexualität war vielen schon seit Jahren bekannt.“ Der Ausschlussgrund sei, wie im Schreiben angeführt, eben besagtes unehrenhaftes Verhalten gewesen: „Der Mann hatte mit Schulungsteilnehmern aus einer Verantwortungsposition heraus Privatkontakte, und das tolerieren wird nicht.“ Seit wann sind Kontakte verboten? „Ich will das Ganze nicht näher erläutern. Aber diese Kontakte waren von gewissen Leuten nicht gewollt.“ Sind denn Schulungsteilnehmer von dem Mann gegen ihren Willen bedrängt worden? „Dazu sage ich nichts. Da müssen Sie ihn selbst fragen.“ Laut Müller leistete sich der Mann indes auch andere, inakzeptable Vorfälle: „Es gab interne Reibereien mit Mitgliedern. Sein Führungsstil, seine Ausdrucksweise und sein Verhalten haben letztlich dazu geführt, dass das Maß einfach voll war.“ Der angekündigten Klage sehe der Bund deswegen recht gelassen entgegen: „Wir sind uns keiner Schuld bewusst. Es ist alles rechtens.“ Die Frage wird vor Gericht geklärt werden – diesen Montag soll die Klage eingebracht werden.

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