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Mordfall Bekir C.: Tatverdächtiger frei

Feldkirch/Innsbruck/VN - Oberlandesgericht leistete Haftbeschwerde Folge: U-Haft gegen Sohn des Hauptverdächtigen aufgehoben.
Interview mit Caglars Verteidiger
Mordalarm im Bregenzerwald
Leiche in Hittisau gefunden
Toter in Hittisau
Vorarlberger Mordfälle

Drei Monate nach dem brutalen Mord an dem türkischstämmigen Bekir C. (26) öffneten sich am Mittwoch für einen der beiden Tatverdächtigen, den 17-jährigen Caglar G., die Tore der Justizanstalt Feldkirch. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hatte unmittelbar zuvor der Haftbeschwerde seines Verteidigers German Bertsch Folge geleistet und die Enthaftung des Jugendlichen angeordnet. Laut dem 19 Seiten starken OLG-Beschluss, der den VN exklusiv vorliegt, besteht nach derzeitigem Verfahrensstand „kein dringender Tatverdacht“ gegen den 17-Jährigen. Sein Vater, Necmettin G., sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Der 55-Jährige, der als Hauptbeschuldigter gilt, hat die Tatvorwürfe bisher zur Gänze bestritten. Die Ermittler werfen dem Vater-Sohn-Gespann vor, Bekir C. in der Nacht zum 18. Mai in ein Auto gezerrt und im Gebiet des Hochhäderich im Bregenzerwald ermordet zu haben. Wie aus dem den VN vorliegenden Gerichtsdokument hervorgeht, erlitt das Opfer gemäß Obduktionsergebnis „einen Kopfdurchschuss im Bereich des vorderen Schädels, wobei es sich um einen beinahe aufgesetzten ‚Nahschuss‘ aus der Distanz von ca. 2 bis 3 Zentimeter handelte.“ Den tödlichen Schuss soll der Hauptverdächtige abgegeben haben, während sein Sohn im Auto wartete. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Verhältnis zwischen Bekir C. und der Tochter des Hauptverdächtigen das Motiv für die brutale Bluttat war.

Schuss-Geräusch vernommen

Necmettin G. hat bisher alle Vorwürfe bestritten. Sein Sohn – er wird der Freiheitsentziehung und des Mordes durch Unterlassung verdächtigt – räumte unter anderem ein, „auf Befehl“ seines Vaters im Wagen mitgefahren zu sein und etwa drei Minuten nachdem Necmettin G. und Bekir C. das Auto verlassen hatten, ein „Klatsch-Geräusch wie ein Schuss-Geräusch“ gehört zu haben. Er selbst sei in keiner Weise gegen das Opfer tätlich geworden und habe sich während der Fahrt völlig passiv verhalten, heißt es in der Haftbeschwerde. Laut vorliegendem OLG-Beschluss steht diese Verantwortung nicht im Widerspruch zu den Aussagen zweier Zeuginnen, die den anfänglichen Streit in Langenegg beobachtet hatten. Auch der Gerichtsmediziner habe beim Mordopfer „keinerlei Hinweise auf eine dem tödlichen Schuss vorangegangene Auseinandersetzung, wie etwa Zupack-, Halte- oder Abwehrverletzungen“ gefunden.

Revolver in Zeitungspapier

Drei Tage nach dem Mord wurde unter dem Vereinshaus des Fußballclubs Krumbach ein in Zeitungspapier eingewickelter Revolver der Marke „Astra Kaliber 38 Spezial“ gefunden. In der Trommel des Revolvers hätten sich eine Patrone sowie eine leere Hülse befunden, der Hahn sei gespannt gewesen, heißt es im ersten U-Haft-Beschluss des Landesgerichts. Ob es sich dabei tatsächlich um die Tatwaffe handelt, ist noch unklar. Das Untersuchungsergebnis des Bundeskriminalamts in Wien ist immer noch ausständig.

Interview mit Anwalt German Bertsch, Verteidiger von Caglar G.

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