Ein Streitwert von knapp 12,5 Millionen Euro, 227.000 Euro an Gerichtsgebühren, teure Gutachten und drei Anwälte, die für die gut einstündige Verhandlung je rund 20.000 Euro kassieren: Es ist ein wahrlich kostspieliger Rechtsstreit, der da gestern im Saal 45 des Landesgerichts Feldkirch seinen Anfang nahm. Kläger in dem monetär aufwendigen Verfahren ist der seit 2002 pensionierte Feldkircher Zivilrichter Pankraz Mähr. Mit der Feststellungsklage hat er nun zum Gegenschlag gegen 31 Verwandte ausgeholt, die sich in einer Erbschaftsangelegenheit vom Richter betrogen fühlen und im Mai dieses Jahres Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch erstatteten.
Wie berichtet, hatte Mähr gemeinsam mit seinen beiden Schwestern im Jahr 2000 ein Vermögen im Wert von etwa 14,5 Millionen Euro geerbt. Ein von den Beklagten beauftragter Sachverständiger kam in seinem Kurzgutachten zu dem Schluss, dass die letztwillige Verfügung gefälscht oder verfälscht sein könnte. Zu einem ganz anderen Ergebis kommt ein Gutachten, mit dem Klagsvertreter Ekkehart Bechtold gestern aufwartete. Die auf Basis des Origininaltestaments und mehrerer Schriftvergleiche erstellte Expertise besagt, dass die letzwillige Verfügung echt und unverfälscht ist .
Verfahren unterbrochen
Bei der gestrigen Tagsatzung ging es zunächst aber um die Frage, ob die Höhe des Streitwertes gerechtfertigt ist. Die Beklagtenvertreter Georg Mandl und Klaus Tusch waren naturgemäß nicht dieser Meinung. Es handelt sich hier um kein Leistungsbegehren. Mit dem Streitwert will man die Beklagten mundtot machen, sagte etwa Tusch, der in dem Verfahren zwei der 31 Beklagten vertritt. Doch er blitzte ab. Richter Christoph Kallina, der die Verhandlung souverän führte, setzte den Streitwert wie in der Klage angeführt mit 12.458.228 Euro fest. Nach der Bekanntgabe des weiteren Prozessprogramms wurde die Verhandlung unterbrochen.
Das Ende des Strafverfahren soll abgewartet werden. Das seit Juni bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängige Verfahren wird jedoch noch eine Weile dauern. Wie gestern zu erfahren war, wechselt die sachbearbeitende Staatsanwältin nach Liechtenstein. Nun muss sich ein neuer Staatsanwalt in den Akt einlesen und allenfalls weiter ermitteln. Das Corpus Delicti liegt derzeit im Bundeskriminalamt Wien. Dort erstellen Spezialisten ein weiteres graphologisches Gutachten im Auftrag der Ermittlungsbehörde. Klagsvertreter Bechtold geht davon aus, dass auch die Kriminalisten die Echtheit des Testaments bestätigen werden. In diesem Fall würde das Strafverfahren gegen Pankraz Mähr wohl eingestellt werden.
Prozesskosten
In jedem Gerichtsverfahren entstehen Kosten des Gerichtes, der Parteien, Zeugen und Sachverständigen sowie der Rechtsanwälte. An das Gericht ist gleich mit der Klage eine Pauschalgebühr (nur vom Kläger) zu bezahlen, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet. Die Kosten des Rechtsanwaltes richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Jene Partei, die den Prozess verliert muss nicht nur ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zahlen, sondern auch die des Gegners.
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