Wie die VN ausführlich berichteten, hat das Ehepaar aus Lochau den Dornbirner Rechtsanwalt Paul Sutterlüty namens seines noch ungeborenen, aber körperlich behinderten Sohnes Emil mit der Einbringung einer Feststellungsklage beauftragt, weil sie seine Ehre und Menschenwürde verletzt sehen. Der spektakuläre Schritt an die Öffentlichkeit bescherte den werdenden Eltern zahllose Sympathiekundgebungen und mediales Interesse über Ländle-Grenzen hinweg.
Anfrage abgelehnt
Praktisch alle großen Zeitungen in Österreich haben bereits berichtet oder wollen noch über Emil berichten. Auch Sabine und Andreas Karg freuen sich über das Echo. Wildfremde Leute reden uns an und beglückwünschen uns, erzählt Andreas Karg. Der nicht verhehlt, dass diese bestärkenden Rückmeldungen gut tun. Auch die politische Rückendeckung von Seiten der ÖVP-Sozialsprecherin Dr. Gaby Nussbaumer und des FPÖ-Obmannes Dieter Egger bewerten die Eltern positiv. Abgelehnt haben sie hingegen die Anfrage eines deutschen Privatsenders. Das wäre zu viel und der Sache nicht mehr dienlich gewesen, meint der Vater. Schließlich gehe es in erster Linie darum, die Idee umzusetzen.
Rechtliche Klarstellung
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde noch gestern von Gabriele Nussbaumer gesetzt. In einem Antrag wird die Landesregierung ersucht, bei der österreichischen Bundesregierung für eine rechtliche Klarstellung (in Form eines entsprechenden Gesetzesvorschlages) einzutreten, wonach der Unterhaltsaufwand für ein unerwünschtes Kind egal ob mit oder ohne Behinderung grundsätzlich nicht schadenersatzfähig ist, sondern nur insoweit, als ein außerordentlicher Mehraufwand entsteht. Damit würde der Landtag die Forderung der Eltern des ungeborenen Emil unterstützen, dass ein Kind keinesfalls als Schaden gewertet werden darf, so Nussbaumer. Die Landtagsvizepräsidentin will alle im Landtag vertretenen Fraktionen einladen, den Antrag mit zu unterstützen. Sie hofft, dass auch möglichst viele Bürger dieses Ansinnen nach einer Gesetzesänderung unterstützen.
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