Die Geschworenen erkannten den Mann des versuchten Mordes und des schweren Raubes einstimmig für schuldig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Hintergrund für die Bluttat am 14. Dezember 2009 bildete laut Anklage ein Drogengeschäft der beiden Kokainkonsumenten, was das Opfer jedoch dementierte. Der 69-Jährige hatte jedenfalls bei seinem Treffen mit dem Angeklagten 2.500 Euro bei sich. Der 44-Jährige hatte offenbar vorgetäuscht, 100 Gramm Kokain verkaufen zu wollen, plante aber, ihm das Geld abzunehmen. Im Zuge der Auseinandersetzung fügte der Jüngere dem Pensionisten mit einem Küchenmesser mehrere Stichverletzungen im Brust- und Bauchbereich zu und verletzte ihn lebensgefährlich.
Die Anklage vertrat den Standpunkt, dass der 44-Jährige den Tod seines Opfers in Kauf nahm. Der Angeklagte gestand vor Gericht den Raub, eine Mordabsicht bestritt er. “Meinem Mandanten ging es nur ums Geld”, betonte Verteidiger German Bertsch immer wieder. Die Geschworenen schenkten dem jedoch keinen Glauben und folgten in allen Punkten der Anklage.
Die Strafe fiel angesichts des Zusammentreffens zweier Verbrechen und der Vorstrafenbelastung des 44-Jährigen entsprechend hoch aus. Zudem muss der Mann die Kosten der Krankenkasse von 11.300 Euro tragen und dem Opfer die Beute von 2.500 Euro ersetzen.
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