Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche festgestellt, dass der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen Arigona Zogaj nicht verfassungswidrig sei.
Der Standard berichtet, der auf Asylfälle spezialisierte Rechtsanwalt Georg Bürstmayr übersetze “unverzüglich” aus dem Bürokratendeutsch mit “sofort, auf der Stelle”. Wie lange die trotzdem gewährte Toleranzfrist sei, müsse im Einzelfall mit der zuständigen Behörde vereinbart werden. Laut Zeitung gibt die Bezirkshauptmannschaft keine Auskunft, auch nicht darüber, ob den Zogajs eventuell gestattet werde, bis zur Zeugnisvergabe, die in Oberösterreich am 9. Juli stattfindet, im Land zu bleiben.
Schörkhuber erklärte, es sei auch möglich, dass die Bezirkshauptmannschaft den Fall abschließen wolle und dazu die üblichen Text-Bausteine verwendet habe. Das wäre kein sensibles Vorgehen. Die Betreuer der Familie hätten versucht, einen Eklat zu verhindern. Sie hätten versucht, der Familie die Situation behutsam klar zu machen, und ihr die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise zu erläutern.
Gleichzeitig wollte man mit der Behörde einen Zeitraum bis zur Ausreise vereinbaren, da die Vorbereitungen noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen würden. Die Ausreise werde voraussichtlich per Flugzeug erfolgen. Denn es gebe direkte Flugverbindungen von Wien nach Pristina. Der Landweg komme nicht infrage, weil die Familie keine Pässe besitze und deswegen spätestens an der Grenze zu Kroatien stranden würde.
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