21. Juli 2012 12:09; Akt.: 21.07.2012 12:09

Nach Behandlungsfehler Unterschenkel amputiert: Vergleich

Durch eine Fehleinschätzung des behandelnden Arztes verlor der 15-Jährige seinen linken Unterschenkel. Durch eine Fehleinschätzung des behandelnden Arztes verlor der 15-Jährige seinen linken Unterschenkel. - © VOL.AT
Einem damals 15-jährigen Vorarlberger musste im April 2011 offenbar infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers der linke Unterschenkel amputiert werden. Nun haben sich die Familie des Schülers und die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft auf einen Vergleich geeinigt.

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Dies berichtete am Samstag ORF Radio Vorarlberg. Das Verfahren gegen den Betreiber der Freizeitbahn, in welcher der Jugendliche verunglückte, sei eingestellt worden.

Amputation nach Komplikationen

Der 15-Jährige aus dem Großraum Bludenz war nach dem Freizeitunfall im Montafon am 6. April 2011 am LKH Bludenz operiert worden. Weil es in den Folgetagen zu schwerwiegenden Komplikationen kam, wurde der Bursche am 13. April ins LKH Feldkirch überstellt, ehe ihm Ende April der Unterschenkel abgenommen werden musste.

Arzt erstattete Selbstanzeige

Der behandelnde Arzt erstattete Selbstanzeige, eine über 60 Seiten starke Expertise im Auftrag der Krankenhausbetriebsgesellschaft und deren Versicherung kam zum Schluss, dass bei der Behandlung des heute 16-Jährigen gleich mehrere Fehler gemacht wurden. Während allerdings die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur strafrechtlichen Seite der medizinischen Versorgung noch nicht abgeschlossen sind, gab es mittlerweile eine Verständigung der Familie des Jugendlichen und der Krankenhausbetriebsgesellschaft in Form eines Vergleichs.

Stillschweigen über Vergleich

Über den Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden, erklärte Patientenanwalt Alexander Wolf, der Schadenersatz eingefordert hatte. Der Vergleich müsse allerdings noch vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden, so Wolf gegenüber dem Rundfunk.

Bahn in einwandfreiem Zustand

Kein Verschulden an dem Unfall trifft offenbar den Betreiber der Freizeitbahn. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, sagte Rechtsanwalt Sepp Manhart. Die Bahn sei in einwandfreiem Zustand gewesen, das Personal habe richtig gehandelt. Zum Unfall dürfte es laut Manhart gekommen sein, weil sich der Schüler während der Fahrt wohl abgeschnallt habe.

(APA)



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