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Nach Ärztefehler ermitteln jetzt die Kriminalisten

Gutachten haben die Fehlbehandlung bestätigt.
Gutachten haben die Fehlbehandlung bestätigt. ©Bilderbox
(VN) Feldkirch - Schadenersatzabwick­lung nach Unter­schenkelamputation ver­zögert sich weiter.
Ärztefehler führte zu Amputation


Was eine „klare Sache“ schien, droht jetzt doch in ein längeres Verfahren auszuarten. Zwar belegen inzwischen schon zwei Gutachten, dass die bei einem 15-jährigen Schüler notwendig gewordene Unterschenkelamputation die Folge eines Ärztefehlers war. Trotzdem weigert sich die Versicherung der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) bislang, die vom Patientenanwalt namens der Familie gestellte Schadenersatzforderung anzuerkennen. Stattdessen will sie zuwarten, was die Ermittlungen des Landeskriminalamtes in dieser Angelegenheit ergeben. Denn dort ist der Akt auf Betreiben der Staatsanwaltschaft mittlerweile gelandet. Wie Chefinspektor Norbert Schwendinger gegenüber den VN bestätigte, geht es um die Klärung der Frage, welche Ärzte der Unfallchirurgie im LKH Bludenz letztendlich für die folgenschweren Behandlungsfehler verantwortlich sind. Das ging nämlich auch aus jenem Gutachten nicht hervor, das die Staatsanwaltschaft ergänzend zu einer ersten rechtsmedizinischen Expertise bei einem oberösterreichischen Gefäßchirurgen in Auftrag gegeben hatte. Fest steht nur, dass sich die Kette von unglückseligen Entscheidungen über Tage hinzog, ehe die dramatischen Komplikationen erkannt wurden. Nun sollen die Kriminalisten des LKA den genauen Hergang erheben.

Schreiben an die Versicherung

Diese zusätzliche Untersuchung lässt Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf zwar gelten. Nicht aber, dass die Versicherung auch noch das Ergebnis der LKA-Ermittlungen abwarten will. „Dazu gibt es keine Veranlassung“, sagt Wolf. Die beiden Gutachten seien eindeutig. Deshalb erging noch gestern ein entsprechendes Schreiben an die Versicherung. Mit im Kuvert befand sich vorsorglich auch ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach für Behandlungsfehler der Arzt haftet, selbst wenn dem Patienten ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden kann. Der Unfallhergang ist in diesem Fall jedoch nicht Gegenstand der Ermittlungen. Die Hoffnungen des Patientenanwalts, die Schadenersatzabwicklung könnte aufgrund des neuen Gutachtens beschleunigt werden, dürften sich indes kaum erfüllen. KHBG-Direktor Dr. Gerald Fleisch steht hinter der Entscheidung der Versicherung. „Es liegen zwar die Gutachten vor, was jedoch fehlt, ist der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft“, so Fleisch. Der sei erforderlich, denn es gehe in dieser Sache auch um den Schutz der Mitarbeiter. „Daher brauchen wir unbedingte Klarheit“, betonte Gerald Fleisch. Laut Norbert Schwendinger vom LKA wird die Prüfung dieser Causa „wohl einige Wochen in Anspruch nehmen“. Um aktuellen und künftigen Schadenersatz geltend machen zu können, muss die KHBG zuerst die „Haftung dem Grunde nach“ anerkennen.

Viele Mängel aufgedeckt

Der Vorfall ereignete sich im April letzten Jahres. Nach einem Unfall auf dem Alpine Coaster am Golm war ein Jugendlicher aus Ludesch mit einer schweren Knieverletzung in die Unfallabteilung des LKH Bludenz eingeliefert worden. Dort lief, wie im ersten Gutachten dargelegt, alles schief, was nur schieflaufen konnte. Von der Anamnese über die Operation bis hin zur Nachkontrolle und Dokumentation deckte die Untersuchung teils gravierende Mängel auf. Als Folge davon musste der linke Unterschenkel amputiert werden. Ein Arzt des LKH Bludenz erstattete Selbstanzeige.

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