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Nach Alkohol-Fahrt von Gorbach: Behörden handelten offenbar korrekt

Gorbach soll seinen Führerschein in den nächsten Tagen zurückbekommen.
Gorbach soll seinen Führerschein in den nächsten Tagen zurückbekommen. ©VOL.at/Hartinger
Frastanz - Im Fall der kolportierten Alkoholfahrt von Ex-Verkehrsminister Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) sind die Behörden offenbar streng nach den Buchstaben des Gesetzes vorgegangen.
Gorbachs folgenreiche Alkoholfahrt

Dem Vernehmen nach wurde dem ehemaligen Vizekanzler der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen, eine Sonderbehandlung durch die Behörden habe es nicht gegeben. Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser (V) erklärte auf APA-Anfrage, dass er sich zu einem personalisierten Strafakt aufgrund der Amtsverschwiegenheit nicht äußern dürfe.

Medienberichten zufolge ist Gorbach am 4. Mai in einer Verkehrskontrolle hängengeblieben, der ehemalige Politiker soll 1,9 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Strafbestimmungen sehen bei einem Alkoholgehalt von über 1,6 Promille einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro vor. Außerdem sind eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren – dem allem soll Gorbach nachgekommen sein. Der ehemalige Politiker, der seinen Führerschein angeblich in den nächsten Tagen zurückbekommt, hat zu der Angelegenheit bisher keine Stellungnahme abgegeben.

Grüne stellten parlamentarische Anfrage

Die Vorarlberger Grünen stellten vergangene Woche eine parlamentarische Anfrage, durch die sie geklärt haben wollen, ob Gorbach im Falle eines Führerscheinentzugs eine Sonderbehandlung durch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch erfahren hat. Konkret fragte Klubobmann Johannes Rauch unter anderem auch, ob es bei der BH Feldkirch Interventionen gegeben habe “mit dem Ziel, das Strafausmaß oder die Dauer des Führerscheinentzuges herabzusetzen”.

Rüdisser sagte, dass zu einzelnen Fällen keine Aussagen gemacht würden, also auch nicht zu einer möglichen Causa Gorbach. Derzeit laufe zur Beantwortung der Anfrage aber eine Prüfung an allen Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften. Es soll festgestellt werden, ob und gegebenenfalls inwiefern in den vergangenen Monaten “eine unterschiedliche Behandlung bei vergleichbaren Delikten” aufgetreten ist.

(APA)

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