Die Geschworenen haben beraten: Mongole wollte nicht töten

In seinem Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Manfred Melchhammer noch einmal, dass er überzeugt ist, dass der 29-jährige Mongole seinen Kontrahenten töten wollte. Verteidiger German Bertsch hingegen versichert, dass sein Mandant dessen Freund nicht umbringen wollte. „Schwer verletzen ja, töten nein“, so Bertsch.
Mongole wird abgeschoben
„Absichtlich schwere Körperverletzung ja, Mordversuch nein“, so lautete zusammengefasst das Urteil der acht Geschworenen am Landesgericht Feldkirch. Die Laienrichter waren offenbar davon überzeugt, dass der 29-jährige Mongole seinen Freund im Streit verletzten, nicht aber umbringen wollte.
Der Krankenkasse muss der Verurteilte 8600 Euro Kosten ersetzen. Zwei Jahre Haft wurden ausgesprochen. Danach wird der Mann abgeschoben. German Bertsch erklärte mit zufriedenem Gesicht Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft gab allerdings noch keine Erklärung ab.
Zechtour endete mit Messerstecherei
Zwischen den beiden Männern, die sich als Asylwerber in Vorarlberg aufhielten, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Am Abend des 8. Februar 2012 besuchten sie zunächst gemeinsam diverse Lokale, dabei dürfte es wieder zum Streit gekommen sein. Dieser eskalierte schließlich spät in der Nacht in der Wohnung des Opfers. Das Motiv dafür blieb bis zuletzt unklar. Fakt ist, dass der Angreifer nach der Messerattacke seinen Kontrahenten schwer verletzt liegen ließ. Mit zwei weiteren Landsleuten entsorgte er die Scherben eines zu Bruch gegangenen Glastisches im Müll und verließ danach den Tatort, ohne die Rettung zu alarmieren. Das Opfer selbst verständigte einen Nachbarn, der anschließend die Polizei rief.
Laut Anklage fügte der 29-Jährige dem Bekannten mit einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser vier Messerstiche zu, zwei in den Rumpf und zwei in den Oberschenkel. Das Opfer hatte großes Glück und erholte sich rasch von den Stichen, die keine Organe getroffen hatten. Der Mann ist heute wieder in der Mongolei und konnte daher nicht als Zeuge einvernommen werden.
Christiane Eckert, APA
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