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Verdacht des schweren Betrugs: Dieter Sperger in Untersuchungshaft

Sperger soll Kunden- und Sponsorengelder in Millionenhöhe veruntreut haben.
Sperger soll Kunden- und Sponsorengelder in Millionenhöhe veruntreut haben. ©VOL.AT/ Steurer
Feldkirch - Am vergangenen Freitag klickten für Ex-FC Chef Dieter Sperger (51) die Handschellen.

Sperger, der den FC-Lustenau als ehemaliger Präsident in den Profifußball gebracht hatte, sitzt in Haft: Wie die Landespolizeidirektion den VN bestätigten, wurde der Haftbefehl am 7. Februar durch Beamte des Landeskriminalamtes und des Bezirkspolizeikommandos Feldkirch vollstreckt. Der Lustenauer, der auch als Vermögensverwalter tätig war, hatte die vergangenen Monate in Nordamerika verbracht.

Flut von Ermittlungen

Dass Sperger derzeit hinter Gittern sitzt, bestätigte den VN gestern auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Bei dem Lustenauer besteht der Verdacht des schweren Betruges. Nähere Angaben wollte der zuständige Sprecher nicht machen.

Sicher ist, dass bereits im Juli 2012 eine regelrechte Flut von Ermittlungen gegen den Vermögensverwalter losgebrochen war. Unter dem Titel „unlautere Geschäfte” wurden die Aktivitäten Spergers auch im Dunstkreis des FC Lustenau durchleuchtet. „Intransparente Geschäfte”, „Verdacht des Betrugs und der Untreue” und „Geldwäsche” lauteten die Verdachtsprämissen, welche die Kriminalisten auf die Spur des einst wichtigen Fussballfunktionärs führten.

Beschwerde gegen U-Haft

Da war von einer „schieren Wucht von mehr als tausend Seiten Beweismitteln mit brisantem Inhalt” die Rede. Ermittler warfen Sperger die Veruntreuung von Kunden- und Stiftungsgeldern in Millionenhöhe vor. Er soll Wertpapiertransaktionen nur in eigenem Interesse durchgeführt haben. Eine Anzeige warf ihm auch das „Erschleichen der Spiellizenz für den FC-Lustenau” vor.

Der Bregenzer Rechtsanwalt Bertram Grass kündigte an, Beschwerde gegen die über seinen Mandanten verhängte Untersuchungshaft einzulegen. Doch mehr war auch von ihm nicht zu erfahren: „Darüber kann ich nichts, will ich nichts und darf ich nichts sagen.”

Für Dieter Sperger gilt die Unschuldsvermutung.

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