Anfang Juni trafen sich beide Streitparteien erstmals am Landesgericht Feldkirch vor Zivilrichterin Birgit Vetter. Wie üblich wurde bei diesem ersten Anlauf gefragt, ob es nicht doch eine außergerichtliche Einigung geben könnte, doch alle bisherige Versuche waren gescheitert.
So legte die 26-jährige Schweizerin nochmals dar, dass es ihr wichtig sei, ihre leiblichen Eltern zu finden und dass sie deshalb darauf bestehen wolle, dass der Fortpflanzungsmediziner Herbert Zech alle notwendigen Unterlagen heraus geben solle. „Wir haben das Gefühl, dass hier nicht mit offenen Karten gespielt wird“, vermutete damals Andreas Ermacora, Anwalt der klagenden Kristina V.
Vieles unklar
Dass die junge Frau nicht die leibliche Tochter jenes Paares ist, das sie lange für ihre Eltern gehalten hatte, ist sicher. Sie und ihre jüngere Schwester waren im Wege künstlicher Befruchtung durch sogenannte In-vitro-Fertilisation im Ambulatorium des Fortpflanzungsmediziners Zech in Bregenz gezeugt worden. Bei Kristina können beide „Elternteile“ nicht ihre leiblichen Eltern sein, bei der Schwester stimmt zwar die Mutter, der Vater kann aber nicht jener Mann sein, der es eigentlich sein hätte sollen.
Das Landesgericht Feldkirch betritt mit diesem Prozess juristisches Neuland, viel Judikatur zu diesem Themenkomplex gibt es jedenfalls noch nicht. Zum einen muss geklärt werden, ob es eine Pflicht gab, die Daten jahrzehntelang aufzubewahren. Zum anderen, ob es die Daten, die Kristina benötigt, um ihre Eltern zu finden, überhaupt noch gibt. Am Dienstag soll in dreieinhalb Stunden diesen Fragen nachgegangen werden. Wie das Prozessprogramm aussieht, war bei der letzten Verhandlung noch nicht klar.
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