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"Junger" Polizist erschoss Messerangreifer in Lauterach

Staatsanwaltschaft prüft, ob Waffengebrauch gerechtfertigt war.
Staatsanwaltschaft prüft, ob Waffengebrauch gerechtfertigt war. ©VOL.AT/Matthias Rauch
Der Polizist, der am Montag in Lauterach einen 51-Jährigen mit einem Schuss aus der Dienstpistole tödlich verletzt hat, war "ein junger Kollege", sagte eine Polizeisprecher der APA.
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Der Mann hatte den Beamten zuvor mit einem Messer attackiert. Untersucht wird jetzt, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war, sagte Staatsanwalt Heinz Rusch gegenüber der APA. Die Ermittlungen hat ein Team des Landeskriminalamts Tirol übernommen. Seine Tätigkeit aufgenommen hat es am späten Montagnachmittag. In der Zwischenzeit, am Dienstag, wurde auch bereits der Leichnam in der Gerichtsmedizin obduziert. Ein Ergebnis habe er aber noch nicht vorliegen, so Rusch.

Mit Messer auf Polizisten losgegangen

Die Polizei war am Montag gegen 10.30 Uhr zu einer Wohnung in Lauterach gerufen worden. Die Lebensgefährtin des 51-Jährigen hatte die Exekutive alarmiert, weil sie Angst vor dem stark alkoholisierten Mann gehabt hatte, der in den Räumen mit einem Messer herumfuchtelte. Als die beiden Beamten bei der Familie eintrafen, ging der 51-Jährige auf einen der Polizisten mit dem Messer los. Dieser schoss auf den Mann und verletzte ihn so schwer, dass er noch während der Versorgung durch die Rettungskräfte im Krankenwagen verstarb.

Messerangreifer saß mehrere Jahre in Haft

Wegen des 51-Jährigen hatte es in der Vergangenheit bereits mehrere Polizeieinsätze gegeben. Der Mann befand sich in einem Drogensubstitutionsprogramm, hatte ein Alkoholproblem und saß bereits mehrere Jahre in Haft. Um welche Delikte es sich dabei handelte, wollte Rusch nicht sagen.

“Peer Support” steht zur Seite

Dem Polizisten steht ein “Peer Support” auf Wunsch zur Seite, sagte Polizeisprecher Horst Spitzhofer. Dabei handelt es sich um Beamte mit einer Spezialausbildung. Sie nehmen bei derartigen Fällen selbst Kontakt mit den Betroffenen auf und begleiten sie bei der Verarbeitung des Erlebten, “wenn es nötig ist und der Polizist die Hilfe annimmt”, so Spitzhofer.

(APA/Red.)

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