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Illegale Mülldeponien bei Häusle: Erste Konsequenzen für die Firma

Der Müllskandal auf dem Areal des Vorarlberger Recyclingunternehmens Häusle GmbH in Lustenau hat nun erste Konsequenzen. Die Bioabfallvergärungsanlage muss teilweise stillgelegt werden, teilte Abfallwirtschaftslandesrat Johannes Rauch (Grüne) am Montag mit.
Mitarbeiter klagen Ex-Chef an

Die geforderten Auflagen – u.a. ein Konzept zur systematischen Untersuchung des Areals – habe Häusle aber fristgerecht erfüllt, so Rauch.

500 Proben

Demnach wird das Häusle-Gelände nun auf mögliche weitere illegale Deponierungen überprüft. Laut Rauch sollen mit Hilfe eines Rastersystems rund 500 Proben gezogen werden. “Eine Umsetzungsfrist wird in den nächsten Tagen vom Land festgelegt”, sagte der Landesrat. In Bezug auf die Bioabfallvergärungsanlage stellte Rauch fest, dass die Gasaufbereitung vor allem aufgrund des Geruchs nicht hinreichend beurteilt werden könne und daher nicht genehmigungsfähig sei. Es stehe aber nichts im Wege, die Bioabfallvergärungsanlage an sich weiter zu betreiben.

Habermann unbescholten

Die Lizenz für das Unternehmen bleibe aufrecht, da sich laut Verwaltungsgerichtshof die Lizenz auf die organverwaltende Person und nicht auf die Firma bezieht. Häusle-Geschäftsführer Thomas Habermann, der diese Funktion erst im vergangenen Dezember übernommen hat, ist unbescholten. Sollten die Ermittlungen jedoch illegale Handlungen ergeben, könnte das Strafrecht für das Unternehmen schlagend werden, sagte Rauch.

Dementi von Ex-Geschäftsführern

Bei Häusle sind im März zunächst in großen Mengen kunststoffhaltige Siebreste in Erdwällen entdeckt worden, später auch 40 Tonnen Material, das Problemstoffe wie kleine Batterien oder Nagellackfläschchen enthielt. Es wurden Boden- und Wasserproben gezogen und an ein zertifiziertes Labor weitergegeben. Die ungesetzlichen Ablagerungen sollen die Jahre zwischen 2005 und 2013 betreffen, die Ermittlungen laufen. Die Miteigentümer und ehemaligen Geschäftsführer Wieland Hofer und Martin Bösch (von Ende 2007 bis 2015) dementieren, von den illegalen Machenschaften gewusst oder sie gar in die Wege geleitet zu haben.

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