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Illegale Häusle-Deponie: Verantwortlichen drohen Geld- bis Haftstrafen

die unteren zwei Meter des Damms waren auf 70 Meter Länge nicht, was sie sein sollten.
die unteren zwei Meter des Damms waren auf 70 Meter Länge nicht, was sie sein sollten. ©VN
Lustenau. Bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wartet man derzeit noch auf das Einlangen der Anzeige. Dann werde sich entscheiden, gegen welche Gesetze das Abfallunternehmen vermutlich verstoßen hat. Gleichzeitig überrascht das geringe Ausmaß der Deponie.

Wie die Vorarlberger Nachrichten exklusiv berichteten, zeigt die Vorarlberger Abfallabteilung das Abfallentsorgungsunternehmen Häusle wegen einer illegalen Deponie an. Bei einer unangekündigten Kontrolle wurden 400 Kubikmeter mit Plastikmüll durchsetzte Reste der Biovergärungsanlage gefunden.

Deponie entspricht 10 Lkw-Ladungen

Auf eine Länge von 70 Metern wurde diese in den unteren zwei Metern des fünf Metern hohen Lärmschutzwalls verbaut, statt sie der Verbrennung in der Schweiz zuzuführen. Die Deponiegröße entspreche bis zu 40 Lkw-Ladungen à 10 Tonnen, schätzt Harald Dreher, Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft des Landes Vorarlberg. Diese illegale Deponie dürfte vor einem halben bis dreiviertel Jahr entstanden sein, entdeckt wurde sie nach dem Hinweis eines Passanten. Derzeit prüft man, ob die nahen Gewässer durch die Deponie verschmutzt wurden.

Häusle sei entsetzt

Dass man noch weitere Deponien findet, erwartet man beim Land nicht. Der restliche Damm soll dennoch auf Plastikreste untersucht werden. Häusle-Chef Thomas Habermann zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme entsetzt. Er übernahm im Dezember die Leitung des Entsorgungunternehmens von Martin Bösch. Nach Bekanntwerden habe man noch am Donnerstag eine Selbstanzeige erstattet, das Unternehmen unterstütze die Aufklärung des Vorfalls.

Rätselraten um Hintergründe

Jährlich sammelt Häusle an die 15.000 Tonnen Kunststoffmüll ein. Angesichts dieser Zahlen ist die gefundene Deponie auffallend klein, rätselt man im Land über die Hintergründe der Deponieanlegung. Die Ersparnis durch die illegale Ablagerung bewege sich im mittleren fünfstelligen Bereich, was für ein Unternehmen dieser Größe kaum ins Gewicht falle.

Müllablagerung für Häusle-Führung nicht erklärbar

Es gibt daher Vermutungen, dass sie eventuell noch im Entstehen war und auf die gesamte Dammlänge ausgebaut werden sollte. Vonseiten der Pressestelle betont man, dass die Deponierung der Firmenaufgabe und -philosophie vollständig widerspreche. Wie es zur illegalen Müllablagerung kam und wer diese angelegt hat, sei nun Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Haft- und Geldstrafen möglich

Diese wartete am Montag noch auf das Eintreffen der Anzeige, erst dann könne man mit den Ermittlungen beginnen. Im Laufe der Erhebungen werde sich auch zeigen, gegen welche Gesetze die Täter verstoßen haben und welche Strafen sie erwarten. Diese reichen bei einer vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt (Schäden an Gewässern, Tierwelt oder sonstige Schäden von mehr als 50.000 Euro) von einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bis hin zu Geldstrafen von bis zu 41.200 bei Verstößen gegen das Abfallwirtschaftsgesetz.

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