Hirsch-Abschuss in Batschuns rechtens?

Laut Albrich entspricht die Erlegung des geliebten Dorfmaskottchens in der Nähe eines Wohngebietes dem Jagdgesetz. Die Jäger hätten alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, eine Gefährdung von Menschen hätte es nicht gegeben. Das sieht auch Herbert Burtscher von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch so. Das Jagdgesetz sehe eben keinen Mindestabstand zu bewohnten Gebieten vor, sondern überlasse die Verantwortung dem Jäger. Rein formal seien alle Anforderungen erfüllt gewesen: Die Schonzeit des Hirsches sei am 16. August zu Ende gegangen, die Mindestabschussquote für die Gemeinde Zwischenwasser sei noch nicht erfüllt gewesen.
Verständnis für Familien
Dennoch äußern beide Gesprächspartner Verständnis für den Unmut der Anrainer. Natürlich wachse einem so ein Tier “ans Herz”, meint etwa Albrich, insbesondere wenn es so zahm sei wie “Heinrich”. Auch der Aussage von Bürgermeister Josef Mathis, wonach ein anderer Schussort günstiger gewesen wäre, kann Albrich einiges abgewinnen. Gleichzeitig müsse man aber festhalten, dass den Jägern eine wichtige Aufgabe bei der Regulierung der Wildbestände zukomme. Laut Burtscher gehe es dabei vor allem darum, Waldschäden zu vermeiden. Aber auch das Argument der Jäger, dass “Heinrich” mit seinen 230 Kilogramm eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellte, kann Burtscher nachvollziehen. Sein Fazit: Man hätte “Heinrich” nicht erlegen müssen – wohl aber hat man ihn erlegen dürfen.
Täter doch kein Schweizer
Außerdem sei es nach Aussage von Landesjägermeister Albrich nicht ein Schweizer Jagdgast gewesen, der das Tier zur Strecke brachte – sondern ein in der Schweiz ansässiger Vorarlberger. Den Namen des Schützen wollte er nicht preisgeben, er schätze ihn aber als “erfahrenen, guten Jäger” ein. Auch Burtscher wollte keine Angaben zur Person des Jägers machen.
Dorfhirsch “Heinrich XIV” erlegt
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