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Hausverbot für Schrunser SPÖ rechtens

Laut Gemeindegesetz regelt der Bürgermeister die Nutzung von Sitzungsräumen.
Laut Gemeindegesetz regelt der Bürgermeister die Nutzung von Sitzungsräumen. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Schruns - Wie die VN berichteten, darf die Schrunser SPÖ ihre Fraktionssitzungen nicht mehr im Gemeindeamt abhalten – Bürgermeister Karl Hueber ließ im Haus ein elektronisches Zugangssystem installieren, das die Roten außerhalb der Amtsstunden quasi fernhält.
Kein Zutritt für Schrunser Rote

Die Landes-SPÖ, wegen des Hausverbots für ihre Parteigenossen kollektiv empört, brachte deswegen eine Anfrage an den zuständigen Landesrat Erich Schwärzler ein . Die Beantwortung dieser Anfrage liegt nun vor. Fazit? Laut Schwärzler “sichert das Gemeindegesetz den Parteifraktionen keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die Nutzung eines Sitzungszimmers im Gemeindeamt zu”. Und: “Es obliegt dem Bürgermeister als Vorstand des Gemeindeamtes, innerorganisatorische Maßnahmen wie eben die Nutzung einzelner Sitzungsräume zu regeln.”

Ritsch: “Schwarze Übermacht”

SPÖ-Chef Michael Ritsch ist entsprechend verärgert: “Das Gemeindegesetz lässt es zu, dass das Ortskaisertum in Vorarlberg entsprechend gelebt werden kann.” Doch eine Änderung des Gemeindegesetz müsse er “angesichts der schwarzen Übermacht im Land Vorarlberg erst gar nicht fordern”.

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