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Haftstrafe wegen Zuhälterei

Feldkirch – Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag eine 58-jährige Frau wegen Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei zu zehn Monaten haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Frauen wegen Prostitution vor Gericht
Prostitution in Dornbirn: Zwei Frauen vor Gericht
Kriminalamt über Zuhälterei

Eine einschlägig vorbestrafte, 52-jährige Frau und eine amtsbekannte 58-jährige Frau swurden beschuldigt, teilweise im gemeinsamen Zusammenwirken seit mehreren Jahren mit bis zu je vier Frauen zugleich an ihren Wohnadressen in Dornbirn illegale Bordelle betrieben zu haben. Die Prostituierten, großteils Bulgarinnen aus schwierigen sozialen Verhältnissen in finanziellen Notlagen – einige sogar Analphabetinnen –wurden unter anderem durch die Beschuldigten selbst angeworben, der Prostitution zugeführt und folglich zuhälterisch ausgenützt.

Prozess gegen weitere Angeklagte verschoben

Der Prozess gegen die ebenfalls angeklagte 52-jährige Frau wurde auf nächste Woche verschoben, da ihr Rechtsanwalt kurzfristig erkrankt ist.

Wolfgang Heyer

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