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Häusle: Gutachten um Gutachten vor der Sanierung

Lustenau. Ein Gutachten liegt derzeit den Behörden vor, ein Gutachten der ermittelnden Behörden ist noch in Arbeit - und es ist nicht einmal sicher, dass nicht noch weitere notwendig sind. Bis die Sanierung beginnen kann, wird noch etwas Zeit vergehen, und selbst diese wird viel Zeit in Anspruch nehmen.

Im November wurde das Ergebnis des Erkundungskonzepts auf dem Häusle-Areal vorgestellt. Inzwischen wurde auch ein vom Land in Auftrag gegebenes bodenschutztechnisches Gutachten erstellt und dem Land vorgelegt. Während dieses noch von den Behörden kontrolliert und bewertet wird, kann Häusle-Geschäftsführer Thomas Habermann nicht abschätzen, wenn nun wirklich mit der Sanierung begonnen werden kann.

Gutachten der Staatsanwaltschaft steht noch aus

Denn die Entscheidung liegt nicht nur beim Land Vorarlberg. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft ist noch in Arbeit, erst wenn dieses vorliegt kann mit der Sanierung begonnen werden – und keine weiteren Gutachten angefordert werden. Bis wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, kann man aufgrund der aufwändigen Ermittlungen noch nicht abschätzen.

Mehr Konzentration auf Biogas

Auch die Sanierung selbst werde nicht über Nacht erfolgen können. Wenn sich die derzeitigen Schätzungen bewahrheiten, muss man mit an die 750 Lkw-Ladungen illegal deponiertem Müll rechnen. Dies stelle eine logistische Herausforderung dar. Gleichzeitig schiebt Habermann die Neuaufstellung des Recyclingunternehmens an. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Bereitstellung von Energie über Biogas. Neben der ersten Vorarlberger Biogas-Tankstelle will man auch die eigene Betriebsflotte nach Möglichkeit auf Biogas umstellen.

Übernahme durch Loacker im Raum

Welchen Einfluss die im Raum stehende Änderung der Besitzverhältnisse auf die Unternehmensstrategie haben könnte, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Loacker Recycling will seine Anteile von 42 auf über 50 Prozent erhöhen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Zusammenlegung bereits zugestimmt. Nun fehlt noch aufgrund der internationalen Tätigkeiten der beiden Unternehmen die Zustimmung des deutschen Kartellamts.

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