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Bundeswettbewerbsbehörde erlaubt Loacker Übernahme von Häusle

Aus österreichischer Sicht spricht nichts gegen die Übernahme von Häusle durch Loacker.
Aus österreichischer Sicht spricht nichts gegen die Übernahme von Häusle durch Loacker. ©VOL.AT/Steurer
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erlaubt die Zusammenlegung von Loacker Recycling und Häusle. Nun muss das Familienunternehmen noch die Entscheidung des deutschen Kartellamts abwarten.

Loacker Recycling hat auf ihrem Weg zur Übernahme der Mehrheitsanteile von Häusle die erste Hürde genommen. Die BWB und der Bundeskartellanwalt haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Dies gaben die Wettbewerbswächter nach Anfrage von VOL.AT bekannt. Der Zusammenschluss ist daher aus österreichischer Sicht freigegeben. Damit ist es Loacker möglich, mehr als 50 Prozent der Firmenanteile zu erwerben.

Deutschland muss noch zustimmen

Derzeit hält Loacker 42,06 Prozent an der Häusle Gruppe, scheinbar haben mehrere andere Teilhaber ihre Verkaufsbereitschaft signalisiert. Das Familienunternehmen muss jedoch noch auf eine entsprechende Entscheidung des deutschen Kartellamts warten. “Erst nach der Prüfung durch das Kartellamt in Deutschland steht fest, ob Loacker die Häusle Gruppe übernehmen darf“, betont Loacker-Recycling-Geschäftsführer Karl Loacker.

Dritter Anlauf der Übernahme

Einen entsprechenden Antrag werde man die nächsten Tage in Deutschland einreichen. Dies ist nicht der erste Übernahmeversuch durch Loacker. Beim Kauf der Häusle Gruppe 2007 gab sich Loacker noch mit 24,92 Prozent zufrieden, um eine Prüfung durch die BWB zu vermeiden. Im September 2008 stockte das Familienunternehmen mit Zustimmung der Wettbewerbsbehörde ihren Anteil auf besagte 42,06 Prozent auf.

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