AA

Gut zu wissen: Fragen und Antworten zur Vorarlberger Landtagswahl

Gut zu wissen: Vor der Wahl, im Wahllokal, auf dem Stimmzettel.
Gut zu wissen: Vor der Wahl, im Wahllokal, auf dem Stimmzettel. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Schwarzach. Muss ich am 21. September wählen gehen? Bekomme ich eine neue Wahlkarte, wenn ich sie verloren habe? Und darf ich meinen Wahlzettel zu einem Papierflieger falten? Fragen und Antworten rund um die Vorarlberger Landtagswahl.

VOR DER WAHL

Wer darf wählen?

Jeder Vorarlberger mit Hauptwohnsitz im Lande und auch Auslandsvorarlberger, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden – ausgenommen rechtskräftig zu längeren Freiheitsstrafen Verurteilte. Ihnen kann vom Richter das Stimmrecht entzogen werden.

Muss ich wählen gehen?

Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Im amtlichen Wahlausweis, den Sie spätestens vier Tage vor der Wahl in der Post finden – und auf der Homepage des Landes. Die letzten Wahllokale schließen um 13.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am Wahlsonntag in allen Wahllokalen Vorarlbergs. Wenn Sie gehunfähig sind, können Sie auch zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben. Ohne Wahlkarte müssen Sie sich am 21. September in das auf ihrem Wahlausweis angeführte Wahllokal begeben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis 17. September (schriftlich) oder bis 19. September (persönlich) – wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl wohl schon zu spät ist, vor allem aus dem Ausland.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie nicht “der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt” sind. Auch den Wahlausweis muss man vorlegen – und die Wahlkarte, wenn man eine beantragt hat.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Kein Stimmrecht und keinen Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung haben die Wahlzeugen. Jede Partei, die im Wahlkreis antritt, kann zwei von ihnen entsenden.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden, nur körper- und sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen. Außerdem darf laut Landtagswahlgesetz nur der Wähler und die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und Wahlzeugen das Wahllokal betreten.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst auserwählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen.

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber das heißt nicht, dass Sie sie gewählt haben. Sie können keine Partei wählen, die nicht am Stimmzettel steht. Wenn Sie also nur eine andere Partei draufschreiben, ist der Stimmzettel ungültig. Wenn sie eine Partei ankreuzen und eine andere draufschreiben, gilt die Stimme für die angekreuzte.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Viel mehr als bei anderen Wahlen – nämlich fünf. Einem Kandidaten, den Sie unbedingt im Landtag haben wollen, können Sie sogar (maximal) zwei Vorzugsstimmen geben. Und Sie können selbst einen Kandidaten (genannt ‘”freier Wahlwerber”) auf den Stimmzettel schreiben, der nicht draufsteht.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Jede Person, der sie eine Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig. Und: Der “freie Wahlwerber”, den Sie selbst eintragen, darf nicht bei einer anderen Partei kandidieren.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen Sie gewählt haben.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur in Vorarlberg – dort aber in allen Wahllokalen. Dafür brauchen Sie aber ein Wahlkarte.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das dürfen Sie – und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Das Kuvert muss rechtzeitig aufgegeben werden und bis zum Wahlsonntag bei den Behörden ankommen. Das gilt auch für Briefwähler im Ausland. Und: Das Porto trägt in allen Fällen das Land Vorarlberg.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Das Landtagswahlgesetz schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 13.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bereits ausgezählte Ergebnisse veröffentlicht werden. Da viele kleinere Wahllokale schon vorher zumachen, werden um 13.00 Uhr schon ein paar Ergebnisse vorliegen. Wir berichten am 21. September live auf VOL.AT.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?

Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent) in der Gemeinde bzw. landesweit. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Zuerst werden die Mandate – nach dem Wahlergebnis – auf die Parteien verteilt. Dann werden sie innerhalb der Partei den einzelnen Kandidaten zugeteilt. Hier kommen die Vorzugsstimmen ins Spiel: Wer viele davon (24 Prozent der Parteisumme im Wahlbezirk) bekommen hat, kommt als Erster zum Zug. Aber auch bei den anderen Kandidaten spielen Vorzugsstimmen noch eine Rolle: An sie werden die Mandate nach “Wahlpunkten” verteilt, die sich aus dem Listenplatz und den Vorzugspunkten (32 pro Vorzugsstimme) zusammensetzen.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Erst am Dienstag nach der Wahl. Denn am Sonntag wird zwar schon der größte Teil der Briefwahl-Stimmen ausgezählt. Aber am Dienstag muss noch der Rest (etwa zehn Prozent) sowie die in “fremden” Wahllokalen abgegebenen Wahlkarten ausgewertet werden. Amtlich wird das Endergebnis mit der Sitzung der Wahlbehörde am Freitag.

Was ist die “Fünf-Prozent-Hürde”?

Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

Zum Special: Landtagswahl 2014 auf VOL.AT

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Landtagswahl Vorarlberg
  • Gut zu wissen: Fragen und Antworten zur Vorarlberger Landtagswahl