Grüner Bildungssprecher Walser zum Lehrerdienstrecht: "Murks"

SPÖ und ÖVP versuchten, die Debatte zu vertagen und über den Wahltermin hinaus zu verschleppen. Es fehle ein durchgängiger Plan für eine Schule der Zukunft sowie ein plausibles Modell für die Arbeit und Qualifikation von Lehrern. Das Lehrerdienstrecht lehne sich weiter an einen althergebrachten Schulalltag an und ignoriere aktuelle Entwicklungen.
Keine Grundlage für Anwesenheitszeiten
So sei das unflexible Wochenarbeitszeitmodell ungeeignet, etwa für neue Unterrichtsformen, zudem ignoriere der Fokus auf die Unterrichtszeit die Entwicklung von Lehrern hin zu Lerncoaches. Die Beibehaltung der Maßeinheit Unterrichtsstunde mache eine Anpassung an den Lernrhythmus der Schüler unmöglich. Die Grünen plädieren daher für ein Rahmenjahresarbeitszeitmodell mit Unterrichtsvor- und nachbereitung und eine flexible Zeitabrechnung, die auch sonstige Tätigkeiten an der Schule berücksichtige. Obwohl sich der Trend zur ganztägigen Schule verstärke, biete das Dienstrecht keine Grundlage für Anwesenheitszeiten, kritisierte Walser.
Weiters seien Kindergartenpädagogen nicht im neuen Lehrerdienstrecht erfasst, und trotz gleicher Grundeinkommen würden Pflichtschullehrer schlechter gestellt, bemängelte Walser. Er sprach sich weiters für mehr Schulautonomie aus, etwa bei der Personalhoheit, Personalentwicklung und der Vergabe von Zulagen.
BMHS-Gewerkschafter gegen Faymann
Die Gewerkschaft schießt sich unterdessen auf Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ein. In einem Offenen Brief forderte ihn der Vorsitzende der BMHS-Gewerkschaft, Jürgen Rainer, auf, in Sachen Arbeitszeit “vor der eigenen Haustür zu kehren”:”Wenn Sie schon die Pläne für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit kritisieren und deshalb von Zynismus reden und Lohnkürzungen in Höhe von einer Milliarde beklagen, sollten Sie bedenken, dass Sie dies gerade beim neuen Lehrerdienstrecht planen.”
Das neue Dienstrecht sehe nämlich eine Jahresdurchrechnung der Arbeitszeit vor, so Rainer. Derzeit werde bei AHS-und BMHS-Lehrern wöchentlich durchgerechnet. Außerdem kenne das neue Dienstrecht keine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, für AHS- und BMHS-Lehrer werde die monatliche Arbeitszeit um 40 Stunden erhöht.
(APA)
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