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Gögele: "Mein erklärtes Ziel sind rauchfreie Lokale"

Gesundheitslandesrat Gögele wünscht sich rauchfreie Lokale
Gesundheitslandesrat Gögele wünscht sich rauchfreie Lokale ©VOL.at/Paulitsch
Bregenz - Michael Jonas, Präsident der Ärztekammer Vorarlberg, übt scharfe Kritik am Gesetzgeber und fordert unverzüglich ein komplettes Rauchverbot in Lokalen. Auch für Landesrat Rainer Gögele sind rauchfreie Lokale ein erklärtes Ziel.
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„Österreich ist momentan EU-Schlusslicht im Nichtraucherschutz und das schwammige Rauchverbot in Lokalen ist eine Zumutung für Nichtraucher und Wirte“, spricht Jonas im Gespräch mit VOL.AT Klartext. „Passivrauchen ist genauso schädlich wie das Rauchen selbst. Hier muss dringend ein besserer Schutz von Nichtrauchern erwirkt werden“, erklärt der Internist weiter. Für besonders schlimm und unglaublich verantwortungslos hält Jonas das Mitnehmen von Kindern in solche Raucherlokale oder Raucherräume.

Gesundheitslandesrat Rainer Gögele spricht sich ebenfalls klar für ein ausnahmsloses Rauchverbot in Lokalen aus, verweist allerdings auch darauf, dass es sich hier um ein Bundesgesetz handelt. „Das Ziel kann für mich nur heißen: rauchfreie Lokale in Vorarlberg. Die gesundheitsschädigende Wirkung steht hier außer Zweifel. Natürlich ist mir aber bewusst, dass ich keinen Einfluss auf Mehrheiten im Nationalrat habe“, erklärt Gögele weiter.

Investitionen umsonst?

Viele Wirte, die hohe Summen zur Trennung oder Verkleinerung des Lokals aufgebracht haben, hätten mit einem kompletten Rauchverbot natürlich wenig Freude. Betriebe mit getrenntem Raucherbereich könnten sich im Falle einer Änderung des Tabakgesetzes zu einem kompletten Rauchverbot mit Erfolg auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz berufen, erklärte der Jurist und ehemalige Sektionschef im Innenministerium, Wolf Szymanski, bereits vor der Umsetzung des seit 1. Juli 2010 gültigen Rauchverbots. Der Gesetzgeber könne nicht einfach kommen und sagen, deine Investitionen waren umsonst. Der Bregenzer Anwalt Wilfried Ludwig Weh sieht dies differenzierter. „Gastwirte, die im Hinblick auf das Gesetz investiert haben, hätten eventuell Anspruch auf Schadenersatz auf dem Titel des Vertrauensschutzes. Wenn man für einen konkreten Fall einen behördlichen Bescheid hat, wären die Aussichten auf Schadenersatz aber um einiges höher.“

Änderung nicht sinnvoll

Harald Furtner von der Wirtschaftskammer sieht momentan keinen Handlungsbedarf für gesetzliche Änderungen. „Die Regelung funktioniert sehr gut, ich sehe keine Notwendigkeit für eine Änderung. Es wurde ein guter Kompromiss erzielt, bei dem der Schaden für alle so gering wie möglich gehalten wird, eine Änderung wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll“, erklärt Furtner weiter.

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