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Nichtraucher machen mobil

Gäste, die trotz Verbot rauchen, müssen bis zu 1000 Euro zahlen.
Gäste, die trotz Verbot rauchen, müssen bis zu 1000 Euro zahlen. ©VOL.at/Paulitsch
Schwarzach - Nichtraucherschutz: Anzeigen nehmen zu, Kritik an „österreichischer Lösung“.
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Zu viel Rauch in Ländle-Lokalen?

Von vielen Seiten als „typisch österreichische“ Lösung kritisiert, stößt das schwammige Nichtrauchergesetz in Vorarlberg zusehends auf Widerstand – und das bekommen die Gastronomen hierzulande nun überdeutlich zu spüren. Im ersten Halbjahr 2011 sind insgesamt 79 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz bei Vorarlbergs Bezirkshauptmannschaften eingegangen – und damit mehr als im gesamten Jahr 2010. Wirte scheinen dieser Tage bzw. genau genommen im gesamten vergangenen Jahr schwer unter Beschuss.

Behörden sind Hände gebunden

Nun ist die Situation aber nicht ganz einfach: Beamten ist es nämlich nicht erlaubt, offensiv Kontrollen in Lokalen durchzuführen – das Tabakgesetz bindet ihnen dabei die Hände. Vielmehr und lieber verlässt sich der Gesetzgeber bei der Kontrolle auf Meldungen von Privatpersonen, oder, böse ausgedrückt, Denunziation. Die Bezirkshauptmannschaften dürfen erst handeln, wenn eine entsprechende Anzeige vorliegt. „Viele Anzeigen erfolgen anonym“, weiß Stefan Welte von der Abteilung für Sport und Gesundheit des Landes. „Wenn anonyme Anzeigen präzise – sprich mit Zeit, Ort und der Art des Vergehens – und mit Beweisen – eventuell mit einem Foto – aufgegeben werden, müssen sie auch verfolgt werden“, ergänzt er. Ein Großteil dieser Art von Anzeigen müsse jedoch eingestellt werden, „zumal wir nur mittels Zeugenaussagen zu Zusatzinformationen gelangen.“ Nicht selten würden aber auch Gäste oder konkurrierende Wirte Lokale, in denen das Nichtraucherschutzgesetz missachtet wird, anzeigen.

Rauchersheriff ist fleißig

Einen beachtlichen Teil der Anzeigen würde auch der sogenannte „Rauchersheriff“ beitragen. Dietmar Erlacher aus Wien hat es sich mit der Initiative zur Aufgabe gemacht, „mit den Anzeigen für saubere Luft zu sorgen“. Er empfindet es als unzumutbar, dass man die „Opfer des Tabakrauchs zwingt, selbst Anzeigen erstatten zu müssen“. Das wäre eigentlich, so die Initiative, Aufgabe der Behörden: „Dafür zahlen wir Steuern.“ Über den Grund, weshalb die Anzeigen kontinuierlich zunehmen, kann nur spekuliert werden. „Allmählich handelt es sich bei den Anzeigen um einige Wiederholungsfälle“, so Welte. Lokale darf er nicht nennen. Dennoch: Im Wiederholungsfall droht dem Wirt eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Auch Gäste, die trotz Verbot qualmen, können zur Kasse gebeten werden. Die Änderungen im Tabakgesetz katapultierten Österreich bereits 2010 im EU-Vergleich nicht umsonst auf den letzten Rang. „Eine auf dem Rücken der Wirte und des Gastronomiepersonals ausgetragene Diskussion rund um den Nichtraucherschutz sowie eine säumige Bundesregierung, die strukturelle Maßnahmen vernachlässigt, dafür aber auf sündteure und nutzlose Kampagnen à la ‚Rauchen ist grauslich‘ setzt, üben eine fatale Vorbildwirkung aus. Zudem fehlen seriöse Angebote von Ausstiegsmöglichkeiten für veränderungswillige Raucher fast völlig“, übte etwa Andreas Prenn, Leiter der Werkstatt für Suchtprophylaxe, im VN-Gespräch scharfe Kritik.

Nichtraucherschutzgesetz

» Das Nichtraucherschutzgesetz sieht eine Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereichen vor. Lokale unter 50 Quadratmetern haben die Wahl, ob geraucht werden darf oder nicht. Ein verpflichtendes Rauchverbot gilt ebensowenig für Lokale zwischen 50 und 80 Quadratmetern, bei denen eine bauliche Abtrennung nach bau-, feuer- und denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

» Wer sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien zum Nichtraucherschutz hält, kann bestraft werden. Dem Wirt droht beim ersten Vergehen eine Strafe von bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Gäste, die trotz Rauchverbot qualmen, müssen bis zu 1000 Euro bezahlen.
Gäste, die trotz Verbot rauchen, müssen bis zu 1000 Euro zahlen.

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