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Glyphosat-Test: Vorarlberger Bierproben ohne Beanstandung

In den Vorarlberger Bier-Proben wurden keine Rückstände von Glyphosat gefunden.
In den Vorarlberger Bier-Proben wurden keine Rückstände von Glyphosat gefunden. ©APA/AFP
Ende Februar sorgten Berichte über den Nachweis des Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat in verschiedenen deutschen Biermarken für Aufregung. Das Umweltinstitut des Landes hat daraufhin Vorarlberger Biersorten unter die Lupe genommen.

In keiner der untersuchten heimischen Bierproben konnte Glyphosat über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden. Für die Bevölkerung bestehe kein Anlass zur Sorge, sagt Gesundheitslandesrat Christian Bernhard.

Keine Probe über Bestimmungsgrenze

Insgesamt wurden 15 Proben der Vorarlberger Bierhersteller untersucht. Das Verfahren zur Glyphosat-Bestimmung ist sehr aufwendig und benötigt hochempfindliche Instrumentalanalytik. Mit dieser Analyse können Spuren bis zu einer Bestimmungsgrenze von zwei Mikrogramm pro Liter, das sind zwei Millionstel Gramm, gemessen werden. Bei keiner Probe war Glyphosat über diesem Wert nachweisbar.

Glyphosat für Unkrautbekämpfung

Eigentlich wird Glyphosat zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt. Allein in Österreich lag der Handelsumsatz 2014 bei rund 340 Tonnen. Neben der Unkrautbekämpfung findet sich Glyphosat auch bei der Behandlung von Futter- oder Nahrungsmitteln vor der Ernte direkt am Feld. Damit soll eine gleichmäßige Trocknung der Ernte erzielt werden. Damit gelangt Glyphosat auch in die Nahrungskette. In Österreich ist diese Behandlung des Getreides, das für Brauzwecke angebaut wird, verboten. In anderen EU-Staaten gilt dieses Verbot nicht.

Keine EU-Regelung

Für Wasser, Hopfen und Getreide existiert ein direkter Lebensmittelgrenzwert, für das Endprodukt Bier allerdings nicht. So sind für Gerste Glyphosat Rückstände bis zu 20 Milligramm pro Kilo gesetzlich toleriert. Die Verschleppung ist daher auch in Biererzeugnissen zu erwarten, sollte die Anwendung von Glyphosat, wie in Österreich, nicht schon bei der Braugerste-Erzeugung strengen Regelungen unterliegen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO stufte Glyphosat als “wahrscheinlich krebserregend beim Menschen” ein. Die Entscheidung der EU-Kommission zur weiteren Zulassung von Glyphosat soll voraussichtlich im Mai 2016 erfolgen. (red)

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