Nun, 15 Jahre später, wurde der bislang Unbescholtene mit diesen Vorwürfen konfrontiert. Der Mann räumte zwar ein, er habe mit dem damaligen Teeanger einvernehmlich zwei Mal Zärtlichkeiten ausgetauscht, was er bereut habe, dies sei aber einvernehmlich gewesen.
Mehr sei nie gewesen. Die mittlerweile Erwachsene, die unter Waschzwang, Weinkrämpfen und psychischen Störungen leidet, spricht hingegen von mehrfacher Vergewaltigung.
Im Zweifel Freispruch
Der Senat ist überzeugt, dass die Zeugin die Vorfälle nicht krankheitsbedingt einfach daher fantasiert habe, doch sei es schwierig, nach 15 Jahren mit Sicherheit fest zu stellen, was damals wirklich geschehen sei. Somit wurde der Mann frei gesprochen, wenngleich das psychologische Gutachten bestätigte, dass die vorliegenden psychischen Störungen wie Waschzwang geradezu typisch seien für sexuellen Missbrauch.
Doch der Gutachter entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld. Ob die Entscheidung hält oder nicht, wird sich zeigen, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Somit ist offen, ob der Fall in die zweite Instanz getragen wird. (VOL.AT/Christiane Eckert)
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