Das Ermittlungsverfahren im Mordfall Cain dürfte sich noch eine Weile hinziehen. Hauptgrund für die Verzögerung: Die Verteidigung lehnt Primar Reinhard Haller als Gutachter ab und kämpft gegen die Entscheidungen der Behörden an. Gut ein halbes Jahr ist es nun her, dass der dreijährige Cain tot in einer Bregenzer Wohnung aufgefunden wurde. Der Tatverdächtige Milosav M. (26) er soll das Kind totgeprügelt haben war schnell gefasst. Bis Ende Februar lagen die ersten Vernehmungsprotokolle und auch das gerichtsmedizinische Gutachten auf dem Tisch. Ins Stocken geriet das Verfahren, als die Staatsanwaltschaft Feldkirch Primar Reinhard Haller damit beauftragte, sowohl die Zurechnungsfähigkeit des Tatverdächtigen als auch jene der Mutter des getöteten Buben zu überprüfen.
Einspruch abgewiesen
Manchmal kommt es mir vor wie ein Kampf gegen Windmühlen, kommentiert Veith die Abweisung seines Rechtmittels. Der Anwalt kann nun das Oberlandesgericht Innsbruck, wenn nötig auch den Obersten Gerichtshof anrufen. Ob er das auch tun wird, wollte Veith gestern nicht preisgeben. Dass die diversen Rechtsmittel das Verfahren enorm verzögern, ist sich der Anwalt bewusst. Aber, so Veith weiter, ich möchte ein faires Verfahren.
Äußerst bedenklich
Auch eine der Einvernahmen hält der Verteidiger für äußerst bedenklich. Der Anstaltsarzt hat meinen Mandanten damals für nicht vernehmungsfähig erklärt. Dieser Facharzt ist Psychiater. Am nächsten Tag lag ein gegenteiliges Gutachten von Haller vor, ortet Veith grobe Widersprüche.
VN
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