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Fall Cain: Verfahren zieht sich hin

Feldkirch – Verteidiger kämpft gegen Gutachter-Bestellung. Weiter Warten auf psychiatrische Expertise über den Tatverdächtigen.

Das Ermittlungsverfahren im Mordfall Cain dürfte sich noch eine Weile hinziehen. Hauptgrund für die Verzögerung: Die Verteidigung lehnt Primar Reinhard Haller als Gutachter ab und kämpft gegen die Entscheidungen der Behörden an. Gut ein halbes Jahr ist es nun her, dass der dreijährige Cain tot in einer Bregenzer Wohnung aufgefunden wurde. Der Tatverdächtige Milosav M. (26) – er soll das Kind totgeprügelt haben – war schnell gefasst. Bis Ende Fe­bruar lagen die ersten Vernehmungsprotokolle und auch das gerichtsmedizinische Gutachten auf dem Tisch. Ins Stocken geriet das Verfahren, als die Staatsanwaltschaft Feldkirch Primar Reinhard Haller damit beauftragte, sowohl die Zurechnungsfähigkeit des Tatverdächtigen als auch jene der Mutter des getöteten Buben zu überprüfen.

Einspruch abgewiesen

Pflichtverteidiger Edgar Veith hatte sich von Anfang an dagegen ausgesprochen und erhob schließlich auch Einspruch gegen die Bestellung Hallers. Veith lehnt den Gerichtspsychiater ab, weil sich dieser bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert und positioniert habe. Mittlerweile liegt eine Entscheidung des Gerichts vor. Wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch gestern auf VN-Anfrage mitteilte, hat der zuständige Richter den Einspruch abgewiesen.

„Manchmal kommt es mir vor wie ein Kampf gegen Windmühlen“, kommentiert Veith die Abweisung seines Rechtmittels. Der Anwalt kann nun das Oberlandesgericht Innsbruck, wenn nötig auch den Obersten Gerichtshof anrufen. Ob er das auch tun wird, wollte Veith gestern nicht preisgeben. Dass „die diversen Rechtsmittel das Verfahren enorm verzögern“, ist sich der Anwalt bewusst. „Aber“, so Veith weiter, „ich möchte ein faires Verfahren“.

jörg stadler

„Äußerst bedenklich“

Wie bereits berichtet, hat Veith in diesem Zusammenhang auch Anzeige gegen zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch erstattet. Er wirft den Anklägern Amtsmissbrauch vor und sieht die Rechte seines Mandanten verletzt. Die zuständige Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den Fall bereits an die Staatsanwaltschaft Innsbruck rückabgetreten. „Wir prüfen die Anzeige jetzt“, so Behördensprecher Hansjörg Mayr zu den VN.

Auch eine der Einvernahmen hält der Verteidiger für „äußerst bedenklich“. „Der Anstaltsarzt hat meinen Mandanten damals für nicht vernehmungsfähig erklärt. Dieser Facharzt ist Psychiater. Am nächsten Tag lag ein gegenteiliges Gutachten von Haller vor“, ortet Veith grobe Widersprüche.

VN

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