29. Oktober 2012 06:24; Akt.: 29.10.2012 08:05

Fall Cain: Milosav M. darf bleiben

Pflichtverteidiger Edgar Veith und sein Mandant Milosav M. beim Prozess um die Tötung des kleinen Cains. Pflichtverteidiger Edgar Veith und sein Mandant Milosav M. beim Prozess um die Tötung des kleinen Cains. - © VOL.AT/Bernd Hofmeister
von VOL.AT/Christiane Eckert - Feldkirch – Wegen Mordes am kleinen Cain wurde Milosav M. in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wartet in der Justizanstalt Feldkirch auf das endgültige Urteil. Der Beschluss, dass er schon vorher in eine psychiatrische Anstalt verlegt wird, wurde aufgehoben.

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Die Geschworenen brauchten bei ihrer Beratung im März nicht lange bis sie zum Urteil “Schuldig wegen Mordes” kamen. Sie gingen davon aus, dass der 27-jährige Serbe den Tod des dreijährigen Cain in Kauf nahm, als er ihn verprügelte. Zur Zeit sind die Rechtsmittelverfahren anhängig. Noch ist das letzte Word für den Mann, der auf Grund einer schweren Muskelkrankheit in Frühpension ist, nicht gesprochen. In erster Instanz wurde Miloslav M. zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Vorerst in Feldkirch

Nun sollte der junge Mann bereits vor Rechtskraft des Urteils in eine psychiatrische Anstalt im Osten Österreichs verlegt werden. Doch dagegen wehrte sich der Insasse, er will nicht weg aus Feldkirch. Verteidiger Edgar Veith bekämpfte deshalb den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch und konnte das Oberlandesgericht Innsbruck davon überzeugen, seinen Mandanten vorerst in Vorarlberg zu belassen. Somit bleibt Miloslav M. wie bisher in der Justizanstalt Feldkirch. Eine Verlegung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommt somit erst nach Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in Frage. Wie lange es noch dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung der Obergerichte vorliegt, ist offen.

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