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Fall Cain: Staatsanwalt fordert höhere Strafe für Mutter

Fall Cain: Berufung nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils eingelegt.
Fall Cain: Berufung nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils eingelegt. ©VOL.AT/ Bernd Hofmeister (Archiv)
Bregenz, Feldkirch - Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Prozess gegen die Mutter des zu Tode geprügelten dreijährigen Cain nun wie angekündigt Berufung eingelegt.
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Cains Mutter vor Gericht
Verfahren geht in zweite Instanz
Alles rund um den tragischen Fall

Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für die Frau sowie ein Fußfesselverbot, berichtete der ORF Vorarlberg am Freitag.

Zwei Jahre Haft für Cains Mutter

Cains Mutter wurde Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Sie bekannte sich schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn starb im Jänner 2011 an den Misshandlungen.

Berufung angemeldet

Unmittelbar nach dem Urteil meldete der Verteidiger der Frau, German Bertsch, Berufung an. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation. (APA)

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