Ex-Häusle-Geschäftsführer: "Behauptungen unerhört"

Gegen den ehemaligen Geschäftsführer Martin Bösch wurde mittlerweile ein Betretungsverbot ausgesprochen. Wieland Hofer darf das Areal hingegen nach wie vor betreten. Das Betretungsverbot gegen Bösch sei nur präventiv ausgesprochen worden.
In dem persönlichen Schreiben an “Freunde, Geschäftspartner und Wegbegleiter” bestreiten beide das Wissen über die illegalen Vorgänge, wie die Vorarlberger Nachrichten in ihrer Montagsausgabe berichten. „Die Behauptung, ich (Martin Bösch) habe auf einer Mitarbeiterveranstaltung eine illegale Lösung zum Einbau von unbehandelten Gärresten in einen Erdwall vorgeschlagen, ist unerhört.“ Er habe vielmehr versprochen, legale Verwertungswege zu prüfen.
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