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EuGH-Urteil: Daten von Nutzern in den USA nicht ausreichend geschützt

"Safe Harbor" für ungültig erklärt.
"Safe Harbor" für ungültig erklärt. ©EPA
Die persönlichen Daten von europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ( Safe Harbor ) für ungültig erklärt.
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Mit einem außergewöhnlich schnell gefälltem Urteil hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA für ungültig erklärt. Der Erfolg des Datenschutzaktivisten Max Schrems könnte nicht nur für Facebook, sondern für rund 4.000 US-Firmen große Konsequenzen haben: US-Unternehmen müssten in Zukunft ihre Daten auf EU-Servern speichern.

Schrems ging gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA mit einer Klage vor, da spätestens seit bekannt werden der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Ende September hatte bereits der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Der Zugang der amerikanischen Geheimdienste zu den übermittelten Daten stelle einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten dar, erklärte der Generalanwalt in seinem Gutachten.

Kein “sicherer Hafen”

Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert das “Safe Harbour”-Abkommen die nationalen Behörden auch nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen. Jetzt kam der EuGH ebenfalls zu dem Schluss, dass Server in den USA kein “sicherer Hafen” für die Daten von EU-Bürgern sind.

Triumph für Schrems.
Triumph für Schrems. ©Triumph für Schrems. EPA

Aus der Entscheidung des Gerichtshofs, das “Safe Harbour”-Abkommen der Vereinigten Staaten mit der EU aus dem Jahr 2000 für ungültig zu erklären, ergibt sich, dass nun die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Max Schrems prüfen und entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die USA auszusetzen ist.

Dabei müssen die irischen Behörden erneut die Frage klären, ob die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. Das ergibt sich aus dem EuGH-Urteil, wonach die EU-Kommission keine Kompetenz hatte, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit dem “Safe Harbour”-Abkommen zu beschränken.

Kommission wird sich mit Urteil beschäftigen

Die EU-Kommission wird sich noch am Dienstag mit dem EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU in die USA befassen. Ein Kommissionssprecher sagte am Montag in Brüssel, die EU-Kommission werde dazu zu Mittag beraten. Der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Frans Timmermans und EU-Konsumentenschutzkommissarin Vera Jourava wollen dann gegen 15.00 Uhr in Straßburg eine Pressekonferenz dazu geben.

(APA)

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