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EU-Wasser-Richtlinie nimmt wichtige Hürde

Die umstrittene EU-Konzessionsrichtlinie, in der Kritiker einen Versuch zur Privatisierung der Wasserversorgung über die Hintertüre sehen, hat im EU-Parlament eine wichtige Hürde genommen.
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Im Binnenmarktausschuss stimmte eine Mehrheit von 28 Abgeordneten für die Richtlinie, nur zehn Parlamentarier votierten dagegen, zwei enthielten sich. Im März soll das gesamte EU-Parlament darüber abstimmen

SPÖ und Opposition machen mobil

In Österreich laufen die SPÖ und die Oppositionsparteien Sturm gegen die vermeintlichen Pläne zur Wasser-Privatisierung. Der SPÖ-Europaabgeordnete Weidenholzer wies Aussagen des EU-Binnenmarktkommissar Barnier zurück, wonach die Richtlinie bewusst fehlinterpretiert werde.

“Es stimmt, dass die Richtlinie zu keiner automatischen Privatisierungspflicht für öffentliche Dienstleistungen führt”, so Weidenholzer. Aber “als Konsequenz einer Konzessionenrichtlinie müssten Gemeinden und Städte europaweit ausschreiben – zum Vorteil privater Konzerne, aber zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.” Außerdem sei es ein “Mythos”, dass die Richtlinie zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führe.

Österreichs Wasser müsse tabu bleiben

Das BZÖ warnte eindringlich vor der “Begehrlichkeit von Konzernen”, sich auf Österreichs “weißes Gold” zu stürzen. “Eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung darf es nicht geben”, forderte Bündnis-Obmann Bucher. Die Folgen wären “unumkehrbar” und würden deutliche Preiserhöhungen für die Konsumenten bringen.

FPÖ-Obmann Strache befürchtet, dass bei EU-weiten Ausschreibungen von Versorgungskonzessionen global agierende Großunternehmen die kommunalen Versorger mit Dumpingpreisen ausbooten könnten.

Auch das Team Stronach misstraut der EU-Kommission und schlägt kämpferische Töne an: “Es reicht mit der Überreglementierung der EU”, so Klubobmann Lugar. “Österreichs Wasser ist für die EU tabu”, lautet die Parole.

Auch die Grüne-Bundessprecherin Glawischnig forderte, “dass die Wasserversorgung und Sozialleistungen von dieser Richtlinie ausgenommen werden”. (APA)

 

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