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Keine strafrechtliche Verfolgung

Der österreichische Nationalrat hat im April ein Anti-Doping-Bundesgesetz beschlossen. Im Gegensatz zu anderen Ländern - etwa Italien oder Frankreich - wird Doping nicht auf strafrechtlichem, sondern auf zivilrechtlichem Weg verfolgt.

Staatsanwälte sollten damit im Vergleich zu den Olympischen Winterspielen in Turin und dem aktuellen Doping-Skandal in Spanien im Rahmen der Rad-WM kommende Woche in Salzburg keine Hauptrollen spielen. Durch das neue Gesetz ist das gesamte Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in österreichisches Recht übergegangen. Unangekündigte Trainingskontrollen durch die WADA in den Mannschaftshotels sind auch bei der Rad-WM erlaubt. Neben den obligatorischen Urinproben kann durch zusätzliche Blutproben auch Blutdoping durch Transfusionen mit Fremd- oder Eigenblut nachgewiesen werden.

“Dazu verpflichtet sich der Sportler aber selbst. Gesetzlich vorgeschriebene Bluttests würden in Österreich einer Verfassungsänderung bedürfen. Es geht immer um den Schutz und die Integrität des Körpers”, erklärte Günther Gmeiner, der Leiter des Anti-Doping-Labors in Seibersdorf. Dort werden die Proben auch auf das im Radsport weit verbreitete, leistungssteigernde Hormon Erythropoetin (EPO) getestet. “Die EPO-Analyse ist allerdings sehr sensibel, da A- und B-Probe nach der selben Methode ausgewertet werden müssen”, meinte Gmeiner. Alleine die Existenz eines verlässlichen Verfahrens dient laut Einschätzung sämtlicher Experten zur Abschreckung. Im Vergleich zu 2003 hat sich die Zahl der positiven EPO-Fälle weltweit auf weniger als ein Drittel reduziert.

Österreich erhofft sich durch die gesetzliche Regelung der Doping-Problematik erhöhte Chancen auf die Ausrichtung weiterer Großveranstaltungen nach der Fußball-EM 2008 – etwa die Olympischen Winterspiele 2014 in Salzburg. Während überführten Dopingsündern etwa in Italien bis zu sechs Jahre Haft drohen, gibt es den strafrechtlichen Tatbestand des Sportbetruges in Österreich nicht. Die Sanktionierung von Vergehen obliegt den betreffenden nationalen bzw. internationalen Verbänden, im Fall der WM in Salzburg dem Radsport-Weltverband UCI.

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