Zuvor lag die Gesetzesänderung bei der EU zur Begutachtung vor. Die wichtigsten Neuerungen sind: » Livewetten dürfen nur noch auf Endresultate angeboten werden. » Das Wettengesetz wird auf die Vermittlung von Wettkunden ausgedehnt und soll die Flucht ins Gewerberecht stoppen. » Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewilligungswerbers werden verschärft. » Ein Wettkunde darf ein Wettlokal erst betreten, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat. „Jetzt haben wir erst einmal den richtigen Schritt gemacht. Wir müssen nun die Erfahrungen abwarten und gegebenenfalls nachjustieren“, erläutert Landesrat Siegi Stemer.
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