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Drohnenflug über Atomkraftwerk Mühleberg in Bern hat Nachspiel

Im März 2012 demonstrieren Atomkraftgegner am Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima vor dem AKW Mühleberg.
Im März 2012 demonstrieren Atomkraftgegner am Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima vor dem AKW Mühleberg. ©DAPD/Lukas Lehmann
Am kommenden Sonntag entscheiden die Berner über die Zukunft des drittältesten Atomkraftwerks der Schweiz. Ein Schweizer Aktivist wollte mit Drohnenaufnahmen auf die Sicherheitsmängel des AKW aufmerksam machen. Der Drohnenflug hat nun ein Nachspiel.
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Wie das Schweizer Newsportal watson.ch berichtet, wollte der Schweizer Aktivist Markus Kühni mit Drohnenaufnahmen auf die Sicherheitsmängel des Atomkraftwerks Mühleberg, das in der Nähe der Stadt Bern und dem Wohlensee liegt, aufmerksam machen. Er engagierte einen Drohnenpilot und ließ mehrere Fotos und Videos vom AKW aus Vogelperspektive erstellen.

VN/Klaus Hartinger
VN/Klaus Hartinger ©Foto: VN/Klaus Hartinger

Aufnahmen nicht sicherheitsrelevant

Bereits auf dem Rückweg wurde der Drohnenpilot von einem Polizisten der Kantonspolizei Bern und einem BKW Energie AG-Angestellten angehalten. Der Fotograf musste die Fotos vor Ort zu zeigen. Da die Fotos als nicht sicherheitsrelevant eingestuft wurden, durfte der Fotograf die Fotos behalten, aber nicht veröffentlichen. Die BKW Energie AG wollte die Sache genauer abklären.

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VN/Klaus Hartinger ©Foto: VN/Klaus Hartinger

Fotos dürfen nicht freigegeben werden

Nach einer Prüfung kam die BKW Energie AG zu dem Schluss, dass die Fotos nicht auf dem AKW-kritischen Blog energisch.ch freigegeben werden dürfen. Grund für die Absage: „Es sei grundsätzlich nur Mitarbeitern des Kraftwerks gestattet, innerhalb der Sicherungszone der Kernanlage Foto- oder Filmaufnahmen zu erstellen.“ Eine Bewilligung wäre nötig gewesen. Weiters wurden von der BKW allgemeine Datenschutzbedenken angeführt.

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Aktivist plädiert auf Medienfreiheit

Am 1. Mai veröffentlichte Markus Kühni die Aufnahmen dennoch, da sich im Internet bereits zahlreiche Fotos finden, die das Kernkraftwerk von allen Seiten zeigen. Weiters plädiert der Aktivist auf die Meinungs- und Medienfreiheit. Die Fotos des AKW benötige er aus urheberrechtlichen Gründen, da er für seinen Blog keine geschützten Pressefotos verwenden dürfe.

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Energiekonzern verzichtet auf Maßnahmen

Ein Gericht müsste nun über die rechtliche Situation entscheiden: Überwiegen die Interessen der BKW Energie AG oder das öffentliche Interesse der Bevölkerung? Der Energiekonzern gibt an, vorerst auf weitere Maßnahmen zu verzichten

(red.)

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