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Causa Mähr: Testament "echt"

Feldkirch/Dornbirn/VN - BKA-Gutachten bestätigt Echtheit des Millionen-Testaments. Mähr-Anwalt Bechtold rechnet mit „rascher Einstellung“ des Strafverfahrens.
Kostspieliger Gerichtsstreit um eine Millionenerbschaft

Die Ermittlungen gegen den am Samstag, 5. März, verstorbenen Richter im Ruhestand, Pankraz Mähr, sind laut Staatsanwaltschaft Innsbruck von Amts wegen eingestellt worden. Mähr war im Mai 2010 von 31 Verwandten angezeigt worden. Der pensionierte Senatsrichter und seine beiden Schwestern könnten aufgrund eines gefälschten Testaments über 14 Millionen Euro geerbt haben, so der Verdacht der leer ausgegangenen Gesetzeserben einer im Jahr 2000 verstorbenen Frau aus Altenstadt (die VN berichteten).

Die Vorwürfe seien gegenstandslos, betont der Dornbirner Rechtsanwalt Ekkehart Bechtold und verweist auf das von der Tiroler Anklagebehörde in Auftrag gegebene graphologische Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA) in Wien. „Die nun vorliegende Expertise bestätigt die Echtheit und Unverfälschtheit der letztwilligen Verfügung.“ Bechtold rechnet nun mit einer „raschen Einstellung“ des gesamten Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wartet indes noch auf den Abschlussbericht der Vorarlberger Betrugsermittler.

Zivilverfahren geht weiter
Sobald das Strafverfahren beendet bzw. eingestellt ist, geht der Zivilprozess vor dem Landesgericht Feldkirch weiter. Wie berichtet, hatten der pensionierte Richter und seine beiden Schwestern nach den erhobenen Vorwürfen zum Gegenschlag ausgeholt und eine Feststellungsklage eingebracht. Der Prozess wurde im Oktober des vergangenen Jahres unterbrochen. Ein von Beklagtenvertreter Georg Mandl eingebrachter Rekurs gegen den Unterbrechungsbeschluss wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck abgewiesen. Dies bestätigte Bechtold gestern gegenüber den VN. Beklagtenvertreter Georg Mandl wollte auf VN-Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
227.000 Euro Gerichtsgebühren
Der Verlierer in dem äußerst kostspieligen Zivilprozess (Streitwert: rund 12,5 Millionen Euro) wird jedenfalls tief in den Geldbeutel greifen müssen. Allein die Gerichtsgebühren belaufen sich in dem Fall auf 227.000 Euro. Dazu kommen hohe Anwaltskosten (diese bemessen sich ebenfalls nach dem Streitwert) und teure Gutachten.
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