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Causa Cain: Beschuldigter fordert Entlassung

Schwarzach (NEUE) -  Die Gerichte beschlossen die Fortsetzung der U-Haft des 26-­Jährigen, der den Dreijährigen getötet haben soll. Dieser fordert aber jetzt die Entlassung.
Alles zum Fall Cain
Verfahren zieht sich hin

Der Mordverdächtige stellte nach knapp fünf Monaten in Untersuchungshaft im Juni über seinen Verteidiger Edgar Veith einen Enthaftungsantrag. Die zuständigen Gerichte wiesen den Antrag ab. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab im Juli der Beschwerde des Beschuldigten gegen die Entscheidung des Feldkircher Landesgerichts (LG) keine Folge. Das OLG ordnete die Fortsetzung der U-Haft vorerst bis 5. September an. Das geht aus dem OLG-Beschluss hervor, der der NEUE vorliegt.

Für die Gerichte liegen die Voraussetzungen für die Verlängerung der Untersuchungshaft vor. Demnach besteht gegen den 26-Jährigen zum einen vor allem der dringende Tatverdacht des Mordes:

Beschuldigter soll Cain getötet haben

Der frühpensionierte Höchster soll im Jänner in Bregenz den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin mit Schlägen mit einem Aluminium-Besenstiel und seinen Händen gegen Gesäß und Gesicht getötet haben. Dem fünffach Vorbestraften wird dazu ein „zumindest bedingter Tötungsvorsatz“ angelastet. Das heißt, er könnte den Tod von Cain ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben. „Die nach der Verdachtslage dem Beschuldigten zuordenbaren Schlageinwirkungen höchsten Ausmaßes gegenüber einem dreijährigen Kind rechtfertigen die Annahme eines Tötungsvorsatzes“, schreibt der OLG-Richtersenat.

Zudem liegen für die Gerichte erster und zweiter Instanz die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr weiterhin vor. Denn der Serbe habe schon an Cains Todestag am 8. Jänner die Flucht ergriffen und könnte das angesichts der ihm für den Fall einer Verurteilung wegen Mordes drohenden Strafe von mindestens zehn Jahren Gefängnis wieder tun.

Rückfall möglich

Des Weiteren ist der auch schon zweimal wegen Körperverletzung verurteilte Beschuldigte für das OLG ein „rückfallslabiler Gewalttäter, bei dessen Enthaftung mit weiteren schwerwiegenden strafbaren Handlungen vorwiegend gegen die körperliche Integrität zu rechnen ist“.

Verfahrenshelfer Edgar Veith behauptet in seiner Beschwerde laut OLG-Beschluss, es würden keine „Beweismomente“ dafür vorliegen, dass die „erzieherischen Schläge“ des Beschuldigten kausal für den Tod von Cain waren. Dazu verweist das OLG zuerst auf die „gegenteilige Verantwortung“ des Beschuldigten vor dem Haftrichter: „Ich kann angeben, dass die Verletzungen vom 7. Jänner und 8. Jänner 2011 nur von mir stammen.“ Und: „Als ich das in der Zeitung gelesen habe, dachte ich, dass Cain wegen meinen Schlägen gestorben ist. An was soll er sonst gestorben sein?“

Darüber hinaus, so das Oberlandesgericht, erkläre der Innsbrucker Gerichtsmediziner Walter Rabl den Tod des Kindes mit „aktiven Schlageinwirkungen“.

Keine Selbstverletzung

Dazu merkt OLG-Senatspräsidentin Beatrix Kiechl auf Seite 14 ihres Beschlusses an: „Damit erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf die unterschwellige Behauptung in der Beschwerde, das Kind habe sich die tödlichen Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt.“ NEUE/Seff Dünser

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