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Casino-Prozess endet mit außergerichtlicher Einigung

Über die Details der außergerichtlichen Einigung schweigen sich die Streitparteien aus.
Über die Details der außergerichtlichen Einigung schweigen sich die Streitparteien aus. ©VOL.AT/Hofmeister
1,6 Millionen Euro sollte ihm das Casino St. Gallen „zurück geben“, weil man seine Spielsucht ausgenützt habe - ein Vorarlberger zog gegen das Casino vor Gericht. Jetzt, nach fast einem Jahr, gab es eine außergerichtliche Einigung.

“Ich war spielsüchtig und hätte gesperrt gehört. Stattdessen hat man meine Sucht ausgenutzt“, argumentierte der Vorarlberger im Zivilprozess. Die Spielbankbetreiber machten in den ersten drei Verhandlungen allerdings nicht den Eindruck, als wären sie bereit, irgendwelche Versäumnisse einzugestehen. Im Jänner einigte man sich noch auf ein Fortsetzen des Verfahrens.

Überraschende Einigung der Streitparteien

Dann – am 3.April langte beim Landesgericht Feldkirch überraschend ein Schriftsatz, datiert mit 2.4. ein. Das Schreiben ist kurz und erklärt: „Die Parteien haben sich geeinigt“. Diese sogenannte „Ruhensmitteilung“ erledigt die Sache für immer. Der Hintergrund bleibt offen, denn von den Inhalten solcher außergerichtlicher Vereinbarungen erfährt das Gericht in aller Regel nichts. Klagsvertreter Michael Battlogg war trotz mehrmaligem Nachfragen zu keiner Auskunft bereit.

Strafverfahren noch nicht vom Tisch

Ebenfalls noch offen ist das Strafverfahren gegen den Ex-Spieler. Er wurde im Sommer vergangenen Jahres wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Dabei ging es darum, dass der Mann Verwandten und Bekannten insgesamt 800.000 Euro herausgelockt haben und dann verspielt haben soll. Der Akt liegt wegen der eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof, die zweieinhalb Jahre Gefängnis sind somit noch nicht fix. (VN/Geraldine Reiner)

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