Richter Gerhard Winkler rechnet offenbar auch mit einem aufwendigen Prozessauftakt in der Sache selbst, denn Zeugen wurden zeitlich gestaffelt geladen. Insgesamt wurde der Prozess bis 17.30 anberaumt. Am Mittwoch wird man auch sehen, welches Recht inhaltlich zur Anwendung kommt: Das der Schweizer oder österreichische Rechtsnormen. Beide Staaten kennen Schutzvorschriften, wonach Spielsüchtige im Auge behalten und unter Umständen sogar gesperrt werden müssen. Der Mann, der insgesamt nach eigenen Aussagen knapp vier Millionen Euro in der St. Galler Spielbank liegen ließ, ortet ganz entschlossen ein Verschulden seitens der Casinobetreiber.
Alles offen
Auch während eines Zivilverfahrens können sich Parteien jederzeit einigen. Je höher der Streitwert und je verfahrener die Situation, desto unwahrscheinlicher ist dies jedoch. Nachdem anfänglich der Gerichtsstand, also die Zuständigkeit, ein Diskussionspunkt war, ist zumindest dies geklärt: Österreich entscheidet darüber, ob das St. Galler Casino zahlen muss oder nicht. Da es inhaltlich wenig vergleichbare Fälle gibt, darf man gespannt sein, wie der Fall entschieden wird. Ein Urteil scheint allerdings nicht greifbar zu sein. In Zivilverfahren ergehen richterliche Entscheidungen in aller Regel schriftlich und nicht unmittelbar nach einer Gerichtsverhandlung.
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