Breiviks Anwalt Geir Lippestad sagte bei seinem Plädoyer am Freitag, weiter, bei einem Schuldspruch wolle der Attentäter als zurechnungsfähig eingestuft und zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Breivik sei sich im Klaren darüber, dass es eine Verurteilung geben werde.
“Möglichst milde Haftstrafe”
Im Falle einer Verurteilung solle Breivik aber nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden, sondern eine “möglichst milde Haftstrafe” erhalten, sagte Anwalt Lippestad am Freitag in seinem Schlussplädoyer in Oslo.
Zweifel an Zurechnungsfähigkeit
Am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft die Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie wegen weiter bestehender Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit beantragt. Der 33 Jahre alte Islamhasser hat am 22. Juli 2011 bei zwei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen getötet. Das Urteil soll am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.
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