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Berlin ermöglicht Strafverfolgung gegen Böhmermann

Böhmermann-Affäre beschäftigt jetzt die Kanzlerin.
Böhmermann-Affäre beschäftigt jetzt die Kanzlerin.
Die deutsche Bundesregierung ermöglicht die Strafverfolgung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin.
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Erdogan selbst wegen Gedicht in Haft

Die türkische Regierung hatte nach einem “Schmähgedicht” Böhmermanns über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan die Strafverfolgung verlangt.

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Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show “Neo Magazin Royale” ein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung.

Die deutsche Regierung muss nun entscheiden, ob sie einer Strafverfolgung Böhmermanns in Deutschland zustimmt oder nicht. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Erdogan versus Böhmermann: was bisher geschah

Das Gedicht Böhmermanns sorgt seit Wochen für diplomatischen Wirbel. Ein Rückblick:
17. März: Im NDR macht sich die Satire-Sendung “extra 3” in einem Lied über Erdogan lustig.
22. März: Die Türkei lädt den deutschen Botschafter Martin Erdmann vor, um gegen den zweiminütigen Film zu protestieren.
29. März: Die deutsche Bundesregierung weist den Protest in einem Telefonat mit der türkischen Seite zurück: Die Presse- und Meinungsfreiheit sei “nicht verhandelbar”.
31. März: Der Satiriker Jan Böhmermann liest in der ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” ein Gedicht über Erdogan vor, das unter die Gürtellinie geht. Böhmermann will damit nach eigener Aussage die Unterschiede zwischen erlaubter und verbotener Satire aufzeigen.
1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.
3. April: Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert Böhmermanns Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als “bewusst verletzend”. Gleichzeitig bekräftigt sie den hohen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit.
6. April: Die Staatsanwaltschaft Mainz teilt mit, dass sie wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Zuvor seien rund 20 Strafanzeigen eingegangen.
10. April: Aus Berliner Regierungskreisen wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt eine Bestrafung von Böhmermann verlangt.
11. April: Die deutsche Bundesregierung kündigt an, die Forderung zu prüfen. Die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Merkel nicht verhandelbar, heißt es. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt einen Strafantrag Erdogans gegen Böhmermann wegen Beleidigung.
12. April: Wegen der öffentlichen Diskussion sagt Böhmermann die nächste Ausgabe seiner Sendung “Neo Magazin Royale” ab.
14. April: ZDF-Redakteure wollen das gelöschte Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Mediathek des Senders zurückholen. Doch das ZDF bleibt bei seiner Entscheidung. Böhmermann wird nach Angaben seines Anwalts keine Unterlassungserklärung abgeben. (APA/dpa)
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